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Die 19-jährige Nazanin Fatehi wurde im Januar von einem Gericht in Teheran freigesprochen. Sie war zum Tode verurteilt worden, weil sie sich gegen einen Vergewaltiger wehrte und ihn aus Notwehr tödlich verletzte.
Nazanin Fatehi war 17 Jahre alt, als sie und ihre 16-jährige Nichte im März 2005 von drei Männern überfallen wurden. Als Nazanin sich wehrte, wurde einer der Angreifer tödlich verletzt. Am 3. Januar 2006 wurde Nazanin Fatehi deshalb wegen Mordes zum Tod durch Erhängen verurteilt. Man wollte ein Exempel statuieren, damit "nie wieder eine Frau es wagt, sich gegen einen Mann zur Wehr zu setzen", so die Urteilsbegründung.
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, und eine weltweite Protestkampagne wurde ins Leben gerufen, mit Erfolg: Nazanin Fatehi wurde im Januar freigesprochen. Ein Teheraner Gericht hat entschieden, dass sie aus Notwehr gehandelt hat.
Das Schicksal von Nazanin ist kein Einzelfall. Nach der fundamentalistischen Rechtssprechung werden Frauen, die sich bei einer Vergewaltigung nicht wehren, wegen „Unzucht“ zum Tod durch Steinigung verurteilt. Frauen, die ihren Vergewaltiger in Notwehr töten, erwartet die Hinrichtung durch den Strang.
Im Iran wird die Todesstrafe unter anderem wegen „unmoralischen Verhaltens“ verhängt. Derzeit sind im Iran mindestens 23 Jugendliche zum Tode verurteilt.
nach Presseberichten
In einer Resolution wird "tiefe Besorgnis” über die systematischen Menschenrechtsverletzungen im Iran zum Ausdruck gebracht, darunter über Folter, Prügelstrafen, Zwangsamputationen, Steinigungen und öffentliche Hinrichtungen.
Die UN-Vollversammlung hat sich heute in einer mit deutlicher Mehrheit verabschiedeten Resolution für einen weltweiten Stopp der Todesstrafe ausgesprochen.
Die Menschenrechts-Organisation Reporter ohne Grenzen (RoG) hat am Dienstag die Behörden Irans kritisiert, die eine massive Offensive gegen Internetcafés gestartet haben sollen.