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Weltweit sind Menschenrechtler schockiert und empört über die Hinrichtung der jungen Frau. Ihr Anwalt war über die bevorstehende Exekution nicht informiert worden. Delara Darabi wurde hingerichtet, obwohl ihr am 19. April 2009 ein zweimonatiger Aufschub gewährt worden war. Sie wurde zum Tode verurteilt, als sie 17 Jahre alt war.

Der Hinrichtungstermin für die 23jährige Delara Darabi war kurzfristig auf den 20. April 2009 festgelegt worden. Durch eine internationale Eilkampagne, an der Menschen im Iran und auf der ganzen Welt sich mit Appellbriefen und Protestaktionen beteiligt haben, konnte die Hinrichtung vorläufig verhindert werden. Die Hinrichtung wurde am 19. April 2009 von der Justiz für zwei Monate ausgesetzt, dann aber am 1. Mai 2009 im Schnellverfahren vollstreckt.

Delara Darabi wurde zum Tode verurteilt, als sie 17 Jahre alt, also noch minderjährig war. Nach wenigen Verhandlungstagen wurde damals ein Willkürurteil gegen sie gefällt, wegen eines Tötungsdeliktes, das sie nicht begangen hat. Seither wurde sie im Todestrakt des Frauengefängnisses in der nordiranischen Stadt Rasht festgehalten.
Delara Darabi beteuerte immer wieder ihre Unschuld. In der irrtümlichen Annahme, dass sie als Minderjährige nicht zum Tode verurteilt werden könne, hatte sie zunächst die Verantwortung für die Tat übernommen, um den Täter vor der Hinrichtung zu bewahren. Später zog sie ihr falsches Geständnis wieder zurück.

Ursprünglich war Delara Darabi von einem Gericht in der Stadt Rasht zum Tode verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof ordnete dann eine Neuverhandlung an. Nach zwei Verhandlungstagen im Januar und im Juni 2006 erging von demselben Gericht in Rasht erneut ein Todesurteil gegen sie, das anschließend im Februar 2007 vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde.

Delara Darabi hat ihre Ängste in der Haft in Zeichnungen festgehalten, die aus dem Gefängnis herausgebracht werden konnten. Sie schrieb dazu:
„Das einzige Gesicht, das ich jeden Tag sehe, ist eine Wand. Seit Jahren verteidige ich mich nun mit Farben, Formen und Worten. Diese Zeichnungen sind mein Schwur, dass ich unschuldig bin. Ich grüße alle hinter dieser Mauer, die meine Zeichnungen ansehen.“
Delara Darabi
Aus einer Erklärung der EU vom 26. Januar 2009:
„Es gibt keinerlei Rechtfertigung für die Vollstreckung der Todesstrafe durch die iranischen Behörden bei jugendlichen Straftätern, da dies eindeutig gegen die rechtsverbindlichen Bestimmungen des Völkerrechts verstößt. Die Europäische Union verurteilt, dass Iran im Jahr 2008 mindestens neun jugendliche Straftäter hingerichtet hat, und fordert die Islamische Republik Iran nachdrücklich auf, die Anwendung der Todesstrafe im Falle jugendlicher Straftäter unverzüglich einzustellen.“
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