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Mai 2010: Freilassung des Menschenrechtsaktivisten nach zwei Monaten Haft
Navid Khanjani ist Mitglied in der iranischen Menschenrechtsgruppe „Komitee der Menschenrechtsreporter“. Er wurde am 3. Mai 2010 gegen Hinterlegung einer Kaution aus dem Teheraner Evin-Gefängnis freigelassen.
Der Menschenrechtler, der der Religionsgemeinschaft der Baha’i angehört, war am 2. März 2010 in seiner Wohnung in der zentraliranischen Stadt Isfahan verhaftet worden. Dabei wurden persönliche Unterlagen und sein Computer beschlagnahmt. Seither war er in der berüchtigten Abteilung des Evin-Gefängnisses in Haft, die der Revolutionsgarde untersteht. Dort war er in Isolationshaft und wurde Verhören im Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit unterzogen.
Seine Familie erhielt keine Besucherlaubnis und keine Informationen über die Gründe der Verhaftung. Ein Bittgesuch an die Oberste Justizbehörde, mit dem sich die Familie um die Freilassung von Navid Khanjani bemühte, wurde mit der Begründung abgewiesen, dass Angehörige des Baha’i-Glaubens kein Recht auf die Einreichung von Bittgesuchen hätten. Menschenrechtler haben sich mit Petitionen und Appellen für die Freilassung des Aktivisten eingesetzt.
Navid Khanjani, der wegen seines Baha’i-Glaubens vom Studium ausgeschlossen wurde, ist Mitbegründer des Vereins "Gegen Diskriminierung im Bildungswesen". Die Organisation setzt sich für das Recht auf Bildung für diejenigen ein, die im Iran aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihrer religiösen Identität oder wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung vom Studium oder Schulbesuch ausgeschlossen werden. In den letzten Jahren hatte Navid Khanjani erheblich dazu beigetragen, dass das Thema Diskriminierung im Bildungswesen im Iran mehr Aufmerksamkeit erfuhr.