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Vor der Hinrichtung gerettet: Ali Mahin-Torabi, der als Minderjähriger zum Tode verurteilt worden war, wurde am 21. Juli 2010 aus der Haft entlassen.
Ali Mahin-Torabi war 16 Jahre alt, als er Anfang 2003 festgenommen wurde. Ihm wurde zur Last gelegt, einen Mitschüler bei einem Streit tödlich verletzt zu haben. Obwohl die Umstände des Vorfalls nie völlig aufgeklärt wurden und Ali Mahin-Torabi immer wieder beteuerte, den Mitschüler nicht vorsätzlich verletzt zu haben, wurde Ali Mahin-Torabi nach dem fundamentalistischen „Vergeltungsgesetz” zum Tode verurteilt.
Durch intensive Bemühungen der Eltern von Ali Mahin-Torabi und von Anwälten wurde eine internationale Kampagne zur Rettung des Jugendlichen gestartet, die bewirkte, dass die Hinrichtung immer wieder ausgesetzt wurde. Auch die Europäische Union setzte sich im Oktober 2007 für Ali Mahin-Torabi ein und wies den Iran auf seine internationalen Verpflichtungen hin, insbesondere auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die beide die Hinrichtung von Minderjährigen oder von Straftätern, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, unmissverständlich untersagen.
Der internationale Druck bewirkte, dass das Todesurteil am 25. Juli 2008 aufgehoben und der Fall neu aufgerollt wurde. Ali Mahin-Torabi bleib jedoch weiter im Rajai-Shahr-Gefängnis in Karaj bei Teheran in Haft. Nach weiteren Bemühungen von Anwälten bestätigte ein Gericht im Juni 2010, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Daraufhin erfolgte die Freilassung von Ali Mahin-Torabi am 21. Juli 2010 nach über sieben Jahren Haft.