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Anwälte und Menschenrechtler im Iran haben an die internationale Gemeinschaft appelliert, sich für die Rettung der Gefangenen Sakineh Mohammadi einzusetzen, die in akuter Gefahr ist, zu Tode gesteinigt zu werden.
Sakineh Mohammadi, Mutter von zwei Kindern, ist im Gefängnis der nordwestiranischen Provinzhauptstadt Täbriz in Haft. Sie wurde Ende 2006 wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilt. Vor Gericht zog Sakineh Mohammadi das "Geständnis" zurück, das sie während der Verhöre vor Beginn des Verfahrens abgelegt hatte.
Sie gab an, zu dem "Geständnis" gezwungen worden zu sein und bestritt, dass sie "Ehebruch" begangen habe.
Obwohl Nachweise über einen "Ehebruch" nicht gefunden wurden, wurde Sakineh Mohammadi schuldig gesprochen, und zwar auf Grundlage der sog. "Erkenntnisse des Richters". Dies ist eine Bestimmung im iranischen Strafrecht, derzufolge Richter nach eigenem Ermessen und willkürlich entscheiden können, ob eine angeklagte Person schuldig ist, selbst wenn für einen Schuldspruch keine eindeutigen und zwingenden Beweise vorliegen.
Der Oberste Gerichtshof Irans bestätigte das Urteil am 27. Mai 2007. Sakineh Mohammadi hat zwei Gnadengesuche gestellt, die beide abgelehnt wurden.
Bei der Steinigung handelt es sich um eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe im Sinne der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen. Die Steinigung steht im Widerspruch zu den Artikeln 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Artikeln 6 und 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die das Recht auf Leben und das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung festschreiben.
Dennoch wird im Iran die Strafe der Steinigung weiter für Ehebruch verhängt. Seit 2002 wurden dort wenigstens fünf Männer und eine Frau zu Tode gesteinigt.
nach Presseberichten