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Wir setzen uns innerhalb einer internationalen Kampagne, an der Menschenrechtsaktivisten, Juristen und Parlamentarier beteiligt sind, gegen die Todesstrafe und insbesondere für die Abschaffung der Steinigung ein.
Die meisten Opfer sind Frauen
Die Steinigung ist die grausamste und schmerzhafteste Hinrichtungsmethode. Die Opfer werden in Leinentücher gewickelt, bis zur Brust in Erdlöcher eingegraben und dann gesteinigt. Die Steine fügen den Verurteilten schwerste Verletzungen zu, sind aber nicht groß genug, um sie sofort zu töten. Die Opfer sterben langsam und qualvoll.
Bei der Steinigung handelt es sich um eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe im Sinne der Antifolterkonvention der UNO. Die Steinigung steht im Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die das Recht auf Leben und das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung festschreiben.

Im Iran hat es in den letzten Jahren mehrfach Hinrichtungen dieser Art gegeben. Immer wieder werden dort neue Steinigungsurteile bekannt, die vor allem wegen Ehebruchs verhängt werden. Die meisten Opfer sind Frauen.
Gründe dafür sind die Diskriminierung der Frauen und die frauenfeindlichen Gesetze der Fundamentalisten. Frauen im Iran haben per Gesetz nicht die gleichen Rechte wie die Männer und werden vor Gericht nicht gleichbehandelt.Wenn Frauen mit dem Gesetz in Konflikt geraten, werden sie gewöhnlich von Männern verhaftet und verhört. Es sind ausschließlich Männer, die die Urteile über sie fällen. Oft werden Frauen durch Folter zu Geständnissen gezwungen.
In ländlichen Gebieten werden Frauen Opfer unfairer Gerichtsverfahren, weil sie nicht lesen und schreiben können und daher eher Straftaten gestehen, die sie gar nicht begangen haben. Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, sprechen in vielen Fällen nicht die offizielle Gerichtssprache Persisch. Sie verstehen gar nicht, was mit ihnen im Gerichtsverfahren geschieht oder sogar, dass ihnen die Steinigung droht.
Nach den fundamentalistischen Gesetzen kann der Richter Steinigungsurteile allein aus eigenem subjektivem Ermessen verhängen. Die meisten angeklagten Frauen können sich keinen guten Rechtsbeistand leisten.
Auch Diskriminierungen in anderen Lebensbereichen führen dazu, dass Frauen eher des Ehebruchs für schuldig befunden werden. Frauen können nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen eine Scheidung beantragen. Viele Frauen werden gegen ihren Willen verheiratet, oft sind sie dabei noch minderjährig. Zwangsehen und häusliche Gewalt sind weit verbreitet.
Wir fordern:
• den Stopp aller Hinrichtungen und die Abschaffung der Todesstrafe
• die Aufhebung aller Steinigungs- und Hinrichtungsurteile
• die Freilassung aller unrechtmäßig festgehaltenen Gefangenen
• das Ende der Verfolgung von Menschenrechtlern, Anwälten und Familienangehörigen, die sich gegen die Steinigung einsetzen
• wirksame internationale Maßnahmen, um das Ende aller Steinigungen weltweit durchzusetzen
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