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In einem iranischen Gefängnis wurden zwei 17-jährige Gefangene hingerichtet. Vor der Hinrichtung wurden sie ausgepeitscht. Mit dieser Hinrichtung setzte sich das Teheraner Regime erneut über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg.
Mehdi Sohrabifar und Amin Sedaghat wurden am 25. April 2019 im Alter von 17 Jahren im Iran hingerichtet.
Im Iran wurden am 25. April zwei 17-jährige Gefangene hingerichtet. Die geheime Hinrichtung wurde im Adelabad-Gefängnis in der südiranischen Stadt Shiraz vollstreckt. Nach Angaben von Familienangehörigen wiesen die Leichen blutige Striemen auf, die darauf hindeuten, dass die beiden Minderjährigen vor ihrer Hinrichtung ausgepeitscht wurden.
Mit dieser Hinrichtung setzte sich das Teheraner Regime erneut über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg. Diese verbietet ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige.
Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide vom Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren.
Die Unrechtsjustiz im Iran, die als Unterdrückungsinstrument des Regimes agiert, fällt jedoch immer wieder Todesurteile gegen Minderjährige. Die Gerichtsprozesse entsprechen nie den internationalen rechtlichen Standards. Oft basieren Todesurteile auf „Geständnissen“, die durch Folter erpresst werden.
Im Jahre 2018 haben Menschenrechtler mindestens sechs Hinrichtungen von Gefangenen dokumentiert, die als Minderjährige zum Tode verurteilt worden waren. Das Teheraner Regime hält nach wie vor an den islamistischen Gesetzen fest, die erlauben, dass selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode verurteilt werden.
Zu den im Jahre 2018 hingerichteten jungen Gefangenen, die zur Zeit der ihnen zur Last gelegten Tat zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, gehören Mahboubeh Mofidi, Ali Kazemi, Abolfazi Sharahi und Zeinab Sekaanvand (im Bild v.l.n.r.).
Menschenrechtler haben die Weltgemeinschaft erneut aufgerufen, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass das Teheraner Regime sich an die weltweit gültige Menschenrechtsgesetzgebung hält. In keinem Land der Welt wurden in den vergangenen Jahren so viele Minderjährige zum Tode verurteilt und hingerichtet wie im Iran. Diese andauernde Missachtung des Völkerrechts dürfe nicht geduldet werden. Insbesondere die Europäische Union, die mehrfach ihre entschiedene Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen bekräftigt hat, sei in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hinrichtungen im Iran ein Ende haben.
In einer Pressemitteilung von Amnesty International vom 30.04.2019 heißt es dazu u.a.:
„Die iranischen Justizbehörden haben am 25. April 2019 zwei 17-Jährige im Geheimen auspeitschen und danach hinrichten lassen. Die Exekution von Minderjährigen ist ein eklatanter Verstoß gegen Internationales Recht und die Kinderrechte.
Die beiden Cousins Mehdi Sohrabifar und Amin Sedaghat wurden am 25. April 2019 im Adelabad-Gefängnis in Shiraz hingerichtet. Gemäß den Amnesty International zur Verfügung stehenden Informationen wurden die beiden Jugendlichen erst kurz vor der Hinrichtung über das Todesurteil informiert.
Angehörige nicht vorab informiert
Ihre Angehörigen erhielten erst nach der Exekution einen Anruf eines staatlichen forensischen Instituts: Sie wurden aufgefordert, die Leichen der Hingerichteten abzuholen.
Mehdi Sohrabifar und Amin Sedaghat saßen bis zum Vortag ihrer Exekution in einem Jugendgefängnis, bevor sie ins Adelabad-Gefängnis verlegt wurden. Ihre Familien hatten sie dort besuchen können, wurden aber über die weiteren Schritte nicht informiert.
Unfairer Prozess
Die Leichen wiesen blutige Striemen auf, die darauf hindeuten, dass die Cousins vor ihrer Hinrichtung ausgepeitscht worden waren.
Mehdi Sohrabifar und Amin Sedaghat waren der mehrfachen Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Der Prozess war jedoch hochgradig unfair: Die Cousins wurden zwei Monate in einem Polizeigefängnis festgehalten und verhört, ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand. Sie gaben auch an, geschlagen geworden zu sein.
Die meisten Hinrichtungen Minderjähriger weltweit
Amnesty International hat zwischen 1990 und 2018 im Iran 97 Hinrichtungen von zum Tatzeitpunkt Minderjährigen erfasst – mehr als in jedem anderen Land der Welt, wie der kürzlich veröffentlichte Amnesty-Bericht über die weltweite Anwendung der Todesstrafe zeigt.
Mehr als 90 Minderjährigen droht weiterhin jederzeit ihre Exekution. Die Geheimhaltung der Hinrichtung von Mehdi Sohrabifar und Amin Sedaghat legt indes die Vermutung nahe, dass die Dunkelziffer hoch ist, um die internationale Empörung über die rechtswidrige und grausame Praxis einzudämmen.
Amnesty International fordert deshalb einflussreiche Staaten und die EU auf, ihren diplomatischen und öffentlichen Druck auf Iran zu verstärken, um die Hinrichtung Minderjähriger zu beenden.“