Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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18. Januar 2022

UN-Experten: Unmittelbar bevorstehende Hinrichtung eines jungen Iraners stoppen!

Hossein Shahbazi war noch minderjährig, als er verhaftet wurde. Nun droht ihm die Hinrichtung. Mit der Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige verletzen die Machthaber im Iran die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung bewusst und systematisch.

Shahbazi 150

Auch Amnesty International setzt sich mit einer Urgent Action für Hossein Shahbazi ein.

Im Adelabad-Gefängnis der südiranischen Stadt Shiraz ist der 20-jährige Gefangene Hossein Shahbazi in akuter Hinrichtungsgefahr. Er war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat noch minderjährig. Im Dezember 2018 wurde der damals 17-jährige Schüler verhaftet. Ihm wurde vorgeworfen, an einer Auseinandersetzung unter Jugendlichen beteiligt gewesen zu sein, bei der ein Mitschüler zu Tode kam. Im Januar 2020 wurde Hossein Shahbazi von einem Regime-Gericht zum Tode verurteilt. Nach Angaben von Amnesty International erfolgte seine Verurteilung aufgrund von unter Folter erzwungenen Geständnissen.

Das Teheraner Regime beharrt weiter auf der Hinrichtung von Minderjährigen, obwohl das Völkerrecht dies strikt verbietet. Damit verletzen die Machthaber im Iran die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung bewusst und systematisch.

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbieten ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige. Dennoch ist der Iran das Land mit den meisten hingerichteten Minderjährigen weltweit.

Am 13. Januar haben vier Menschenrechtsexperten der UNO in einer Erklärung den Stopp der Hinrichtung von Hossein Shahbazi gefordert. Der für den 5. Januar geplante Hinrichtungstermin sei nur vorläufig verschoben worden. Der junge Gefangene befinde sich weiter in akuter Hinrichtungsgefahr.

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Bei den Experten (im Bild v.l.n.r.) handelt es sich um:

  • Javaid Rehman, UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage im Iran
  • Morris Tidball-Binz, UN-Sonderberichterstatter zu außergesetzlichen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen
  • Mikiko Otani, Vorsitzende des UN-Komitees für die Rechte des Kindes
  • Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter über Folter

Die UN-Experten fordern das Teheraner Regime auf, die Hinrichtung endgültig zu stoppen und das Todesurteil aufzuheben, wie es die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung vorschreibe. Die Regierung sei verpflichtet, die Anwendung der Todesstrafe gegen Menschen, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat unter 18 Jahre alt waren, zu verbieten. Im Iran seien zurzeit mindestens 85 junge Gefangene, die als Minderjährige zum Tode verurteilt wurden, in Hinrichtungsgefahr.

zur Erklärung der UN-Experten

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Berlin: Exiliraner und Menschenrechtler demonstrieren gegen die Hinrichtungen im Iran.

Bereits im Juni 2021 hatte sich die damalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, für den Stopp der Hinrichtung von Hossein Shahbazi eingesetzt und erklärt:

„Die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Hossein Shahbazi ist entsetzlich. Hossein Shahbazi war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten minderjährig. Dennoch wurde sein Todesurteil auch nach einem erneuten Verfahren aufrechterhalten. Sein Geständnis soll unter Folter erzwungen worden sein, und es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden.

Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen. Für Hossein Shahbazi muss es ein faires rechtsstaatliches Verfahren geben – ohne Verhängung der Todesstrafe.“

mehr Informationen zur Todesstrafe im Iran



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