Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Öffentliche Hinrichtung in der südiranischen Stadt Shiraz im April 2011
29. Juli 2010

Appellbriefaktion: Hinrichtungen im Iran stoppen!

Nein zur Todesstrafe!Unterstützen Sie unsere Appellbriefaktion!

Schicken Sie Emails, Faxe oder Briefe an den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung!

Emailadresse:
Menschenrechtsbeauftragter-Info@diplo.de

Postadresse:
An den Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Herrn Markus Löning
Auswärtiges Amt, 11013 Berlin

Fax: 030-5000-4130

Textvorschlag:

Dringender Appell an die deutsche Bundesregierung

Eilmaßnahmen notwendig, um Hinrichtungen im Iran abzuwenden

Angesichts der erschreckenden Zunahme von Todesurteilen und Hinrichtungen im Iran appelliere ich hiermit dringend an die Bundesregierung, zu intervenieren, um weitere Hinrichtungen abzuwenden.

Am 9. Mai 2010 wurden im Teheraner Evin-Gefängnis fünf politische Gefangene, darunter eine Frau, hingerichtet. Nach Angaben von Menschenrechtlern waren die hingerichteten politischen Gefangenen Shirin Alam Hooli, Farzad Kamangar, Farhad Vakili, Ali Heydarian und Mehdi Eslamian in Prozessen zum Tode verurteilt worden, wo ihr Recht auf ein faires Verfahren gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen missachtet wurde. Weltweit wurden die Hinrichtungen verurteilt, darunter am 12. Mai auch von der Europäischen Union.

Nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen sind zur Zeit im Iran mindestens 25 weitere zum Tode verurteilte politische Gefangene in akuter Hinrichtungsgefahr.

Unterdessen wurden in den vergangenen Wochen immer wieder Strafgefangene im Iran öffentlich hingerichtet. Die zunehmenden Todesurteile und Hinrichtungen werden von Menschenrechtlern als Instrument des Teheraner Regimes gesehen, um die Bevölkerung einzuschüchtern und geplante Protestdemonstrationen zu verhindern.

Ich unterstütze den Standpunkt der Europäischen Union, dass die Todesstrafe unter allen Umständen abzulehnen ist und ein etwaiger Justizirrtum oder eine gerichtliche Fehlentscheidung bei der Anwendung der Todesstrafe den unumkehrbaren Verlust eines Menschenlebens bedeutet.

In diesem Sinne appelliere ich dringend an die Bundesregierung, umgehend tätig zu werden und den Iran zur Einhaltung der von ihm eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen aufzufordern, um weitere Gefangene vor der drohenden Hinrichtung zu bewahren. Das Regime im Iran muss nachdrücklich aufgefordert werden, den Forderungen der Resolutionen 62/149 und 63/168 der Generalversammlung der Vereinten Nationen nachzukommen, nämlich einstweilen ein Moratorium für Hinrichtungen auszusprechen und dann die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.



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