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an Herrn UN-Generalsekretär Ban Ki-moon
sgcentral@un.org
Sehr geehrter Herr Generalsekretär,
inmitten zunehmender internationaler Besorgnisse dauert die Umsiedlung von iranischen Oppositionellen aus Ashraf in das Übergangslager Camp Liberty bei Bagdad an.
Trotz anders lautender Zusagen entsprechen die Bedingungen in Camp Liberty keinesfalls den international geltenden menschenrechtlichen und humanitären Standards. Die Exiliraner werden dort wie in einem Gegangenenlager festgehalten. Sie haben dort keine Bewegungsfreiheit, kein Recht auf freien Zugang zu ihren Anwälten, Familienangehörigen oder zu notwendiger medizinischer Versorgung.
In Camp Liberty sind irakische Truppen stationiert, die alle Ein- und Ausgänge kontrollieren. Bewaffnete Polizeitruppen sind dort massiv präsent, eben jene Truppen, die die Bewohner von Ashraf schon mehrmals mit Waffengewalt angegriffen haben, was fast 50 Tote und über 1000 Verletzte unter den wehrlosen Zivilisten in Ashraf forderte.
Die Vereinten Nationen sind, wie Völkerrechtsexperten immer wieder bestätigt haben, im Falle der Exiliraner im Irak rechtlich verpflichtet, durch geeignete und wirksame Schutzmaßnahmen Massaker an Zivilpersonen und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern.
Als Asylsuchende haben die Menschen in Ashraf und Camp Liberty nach dem Völkerrecht den Anspruch auf Schutz, Sicherheit und humanitäre Hilfe. Dies schließt den Schutz vor jeglicher Zwangsvertreibung ein. Die Vereinten Nationen haben die Pflicht sicherzustellen, dass die international geltenden Normen für den Schutz von Flüchtlingen eingehalten werden.
Daher appellieren wir an Sie, mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass die Exiliraner in Ashraf und Camp Liberty nach den international geltenden menschenrechtlichen und humanitären Standards behandelt werden. Dazu gehört vor allem, dass die bewaffneten irakischen Truppen Camp Liberty verlassen, damit die Asylsuchenden dort in einem sicheren und gewaltfreien Umfeld leben können.
Dazu gehören weiter:
Solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, appellieren wir an Sie, zu verhindern, dass weitere Exiliraner unter Druck, Zwang und Drohungen von Ashraf nach Liberty umgesiedelt werden.
Angesichts erneuter Drohungen und Ultimaten der irakischen Regierung rufen wir den UNHCR auf, den politischen Flüchtlingen in Ashraf und Liberty umgehend eine kollektive Asylberechtigung zu erteilen, damit ihre Aufnahme in Drittstaaten schneller umgesetzt werden kann.