Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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10. Oktober 2020

Welttag gegen die Todesstrafe 2020 - Protestkundgebung in Berlin: Hinrichtungen im Iran stoppen!

Menschenrechtler und Exiliraner rufen dazu auf, den Einsatz gegen die Todesstrafe im Iran massiv zu verstärken. Zahlreiche inhaftierte Demonstranten und politische Gefangene sind dort in akuter Hinrichtungsgefahr. Sie brauchen dringend die Solidarität der Weltgemeinschaft. Die UNO und die EU sollten die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um in Menschenrechtsfragen Druck auf das Teheraner Regime auszuüben.

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Anlässlich des Welttages gegen die Todesstrafe fand am 8. Oktober vor dem Reichstagsgebäude in Berlin eine Kundgebung statt, wo Menschenrechtler und Exiliraner wirksame internationale Maßnahmen gegen die Hinrichtungen und Menschenrechtsverletzungen im Iran forderten.

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Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde verstößt. Während weltweit immer mehr Länder die Todesstrafe abschaffen, setzt die Teheraner Diktatur ihre grausame Hinrichtungspraxis fort. Im Iran sind Hinrichtungen ein Mittel des Regimeterrors zur Unterdrückung der Bevölkerung.

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Die Kundgebung in Berlin erinnerte an die Hinrichtung des iranischen Sportlers Navid Afkari im September 2020. Der 27-Jährige war zum Tode verurteilt worden, weil er an Bürgerprotesten gegen die Diktatur teilgenommen hatte. Die Hinrichtung, mit der das Regime im Iran seine ganze Grausamkeit und Menschenverachtung demonstrierte, hat weltweit Abscheu und Entsetzen hervorgerufen. In den sozialen Netzwerken verurteilten tausende Iraner die Hinrichtung. Es folgte eine internationale Protestwelle, der sich auch die deutsche Bundesregierung anschloss.

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Im Gedenken an die Opfer der Hinrichtungen im Iran

In einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes vom 14. September 2020 heißt es dazu: „Wir sind entsetzt darüber, dass die Todesstrafe gegen den Sportler Navid Afkari am vergangenen Samstag in Iran vollstreckt wurde. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden, die ebenso wie die internationale Sportlergemeinschaft um ihn trauern. Die Bundesregierung verurteilt diese Hinrichtung, die trotz internationaler Proteste und Bitten um Aussetzung durchgeführt wurde, auf das Schärfste. Es gab erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und auch die Vorwürfe, dass Navid Afkari erst unter Anwendung von Folter ein Geständnis abgelegt haben soll, nehmen wir sehr ernst. Die Bundesregierung hat sich mehrfach und auf sehr hoher diplomatischer Ebene in Teheran für die Aussetzung des Todesurteils gegen Navid Afkari eingesetzt.  Dem Recht auf freie Meinungsäußerung misst die Bundesregierung höchste Bedeutung bei. Auch zur Todesstrafe ist die Haltung der Bundesregierung eindeutig: Sie ist eine grausame und unmenschliche Form der Bestrafung, die wir unter allen Umständen ablehnen. Wir fordern ein rechtsstaatliches Verfahren für alle im Zusammenhang mit den Protesten in Iran inhaftierten Personen und dass weitere Todesstrafen weder verhängt noch vollstreckt werden.“

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Während der Kundgebung in Berlin riefen Menschenrechtler die Weltgemeinschaft dazu auf, den verbalen Verurteilungen Taten folgen zu lassen. Der Protest dürfe sich nicht nur auf Worte beschränken. Die Staatengemeinschaft dürfe der vom Teheraner Regime gegen die eigene Bevölkerung ausgeübten systematischen Unterdrückung nicht tatenlos zusehen. Angesichts der andauernden verheerenden Menschenrechtsverletzungen müsse Europa seine Iran-Politik kritisch überprüfen und ein Umdenken einleiten.

In Berlin wurde dazu aufgerufen, den Einsatz gegen die Todesstrafe im Iran massiv zu verstärken. Nach Angaben von Menschenrechtlern sind zahlreiche inhaftierte Demonstranten und politische Gefangene dort in akuter Hinrichtungsgefahr. Sie brauchen dringend die Solidarität der Weltgemeinschaft.

Solidarität von engagierten Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft

Um die Kundgebung in Berlin zu verfolgen, waren Menschen aus ganz Deutschland per Video-Konferenz zugeschaltet. In zahlreichen Wortbeiträgen verurteilten engagierte Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft die Menschenrechtsverletzungen und Hinrichtungen im Iran.

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Unter denen, die mit Grußbotschaften oder Reden an der Veranstaltung mitwirkten, waren u.a. Rita Süssmuth, langjährige Präsidentin des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert, ehem. Bundestagspräsident und derzeitiger Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, Martin Patzelt, Mitglied im Menschenrechtsausschuss des Bundestages, sowie mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete.

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Sie verurteilten die Hinrichtungen und Menschenrechtsverletzungen im Iran und wiesen darauf hin, dass das Teheraner Regime jede Art von Bürgerprotesten kriminalisiere und Regimekritiker grausam verfolge.

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In den Wortbeiträgen wurde betont, dass jeder zivilisierte Staat zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet sei. Die systematischen Menschenrechtsverletzungen im Iran seien keine innere Angelegenheit des Landes. Wenn das Regime die Bürger und ihre Menschenrechte nicht schütze, stünden andere Regierungen in der Verantwortung, sich für die Menschenrechte der Bevölkerung im Iran einzusetzen.

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In einem schriftlichen Grußwort erklärte Christian Stäblein (Bild), Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, u.a.:

"Wir sind in Gedanken und mit unseren Gebeten bei allen, die zu Unrecht im Gefängnis sitzen, bei allen, die nicht wissen, was mit ihren Angehörigen passiert ist, die trauern, leiden, verzagen". Die aktuelle Lage im Iran bezeichnete Bischof Stäblein als "für uns kaum vorstellbar" und verwies dabei auf Folter, sexualisierte Gewalt, Scheinhinrichtungen und Todesurteile. "Sie wissen mich an Ihrer Seite im Einsatz für einen Iran, in dem es möglich ist, dass alle Menschen ihre Meinung sagen können, ganz unabhängig von Religionszugehörigkeit, Hautfarbe, sexueller Identität oder Herkunft." Die Würde eines jeden Menschen müsse garantiert und verteidigt werden.

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Solidarität mit den Opfern des Regime-Terrors im Iran: Ein musikalischer Beitrag der Menschenrechtsverfechterin Christiane Gerhardt

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Appell an Weltgemeinschaft: Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen Konsequenzen haben

Die Berliner Kundgebung erinnerte daran, dass während der Bürgerproteste im November 2019 im Iran nach Angaben von Menschenrechtlern mehr als 1500 Demonstranten von Regime-Truppen getötet wurden. Dieser staatlich organisierte Massenmord fand auf Anordnung der gesamten Regime-Führung statt.

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Die jüngsten Hinrichtungen von Demonstranten zeigen, dass die staatlichen Tötungen von Teilnehmern der Bürgerproteste weitergehen. Die systematische Auslöschung von Oppositionellen gilt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit macht sich das Teheraner Regime schwerer Verletzungen des Völkerrechts schuldig.

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Familienangehörige von Hinrichtungsopfern fordern Gerechtigkeit

An der Berliner Kundgebung mitwirkende Exiliraner riefen die Weltgemeinschaft auf, dem iranischen Regime klarzumachen, dass derartige Verbrechen schwere Konsequenzen zur Folge haben werden. Solange im Iran politische Kritiker, Demonstranten und Andersdenkende hingerichtet werden, dürfe es keinen Ausbau der Beziehungen zum Regime geben. Die UNO und die EU sollten die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um in Menschenrechtsfragen Druck auf das Regime auszuüben.

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Mit politischem Druck müsse durchgesetzt werden, dass das Regime im Iran die Menschenrechte, darunter die Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit, respektiert. Die Hinrichtungen und Völkerrechtsverletzungen müssen ein Ende haben! Die Einhaltung der Menschenrechte müsse als oberste Richtschnur für das Verhalten gegenüber dem Teheraner Regime genommen werden.

Todesstrafe abschaffen!

Menschenrechtler forderten in Berlin einen sofortigen Hinrichtungsstopp und die Abschaffung der Todesstrafe im Iran. Die Unrechtsjustiz im Iran, die als Unterdrückungsinstrument agiert, fällt täglich neue Todesurteile. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in keinem Land mehr Exekutionen als im Iran. Tausenden Gefangenen in dem Land droht die Hinrichtung, darunter auch politischen Häftlingen und Angehörigen von Minderheiten.

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Die Gerichtsprozesse im Iran entsprechen nie den internationalen rechtlichen Standards. Im Iran werden viele Menschen für Handlungen hingerichtet, die nach internationalem Recht überhaupt keine Straftat darstellen und auf gar keinen Fall die Todesstrafe nach sich ziehen dürfen. Oft basieren Todesurteile auf „Geständnissen“, die durch Folter erpresst werden.

Hinrichtungen von Minderjährigen stoppen!

Das Teheraner Regime hält nach wie vor an den islamistischen Gesetzen fest, die erlauben, dass selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode verurteilt werden. Damit setzen sich die Machthaber im Iran über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg. Diese verbietet ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige.

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Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide vom Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren. Dennoch werden im Iran weiter Minderjährige zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Im April 2020 wurden innerhalb von wenigen Tagen zwei junge Gefangene hingerichtet, die als Minderjährige zum Tode verurteilt worden waren. Michelle Bachelet, die Leiterin des Hohen Menschenrechtskommissariats der UNO, verurteilte die Hinrichtungen am 22. April 2020 aufs Schärfste. Dieses eindeutig illegale Vorgehen sei unverzeihlich und nicht zu rechtfertigen. „Ich rufe die iranischen Behörden erneut auf, die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten, die Hinrichtung von minderjährigen Straftätern zu stoppen, und alle Todesurteile dieser Art zu widerrufen.“

Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit beenden!

Während der Berliner Kundgebung wiesen Exiliraner auch auf die Massenhinrichtungen des Jahres 1988 hin, denen im Iran geschätzt 30000 politische Gefangene zum Opfer fielen. Das Gefängnismassaker des Jahres 1988 ist einer der grausamen Höhepunkte der Verfolgung von Oppositionellen und Andersdenkenden im Iran und zählt zu den schwersten Menschenrechtsverbrechen des dort herrschenden Regimes.

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Bis heute sind die Massenhinrichtungen immer noch unaufgeklärt und ungesühnt. Niemand ist für dieses Massaker zur Rechenschaft gezogen worden. Dokumente belegen, dass viele hochrangige Funktionäre des aktuellen Regimes im Iran an dem Massaker von 1988 direkt beteiligt waren.

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Die Straflosigkeit hat schwerwiegende Folgen für die Gegenwart, nämlich dass die Hinrichtungen und schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran bis heute andauern. Menschenrechtler rufen dazu auf, dass die Täter und Verantwortlichen der Massenhinrichtungen nach internationalem Recht strafrechtlich verfolgt werden müssen. Derartige Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht straflos bleiben, gleichgültig wann sie begangen wurden.

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