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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Menschenrechtsarbeit-500
23. November 2020

UNO-Resolution: Weltgemeinschaft verurteilt anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran

Erfolgreiche Menschenrechtsarbeit: Eine neue Resolution der UNO-Vollversammlung fordert, dass umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverstöße im Iran zur Rechenschaft zu ziehen und die diesbezügliche Straflosigkeit zu beenden.

UN-Ausschuss-400-2

Der für Menschenrechtsfragen zuständige Dritte Ausschuss der UNO-Vollversammlung hat am 18. November in New York eine neue Resolution beschlossen, in der die Weltgemeinschaft das Regime im Iran nachdrücklich auffordert, die Menschenrechtsverletzungen zu stoppen und seine diesbezüglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Zu den Unterstützern der Resolution, die im Dezember in der UNO-Vollversammlung endgültig verabschiedet wird, gehören auch Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Die Weltgemeinschaft fordert das Teheraner Regime in der Resolution auf, alle Gefangenen, die allein deshalb in Haft sind, weil sie ihre Menschenrechte in Anspruch genommen haben, freizulassen, darunter auch die Personen, die wegen ihrer Teilnahme an den friedlichen Bürgerprotesten vom November 2019 und Januar 2020 inhaftiert wurden. Weiterhin müsse das Regime die Menschenrechte friedlicher Protestierender achten und die Repressalien gegen Demonstranten und ihre Familienangehörigen stoppen.

Die Resolution fordert, dass umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverstöße im Iran zur Rechenschaft zu ziehen und die diesbezügliche Straflosigkeit zu beenden. Unter den schweren Menschenrechtsverletzungen, denen inhaftierte Demonstranten und andere politische Gefangene ausgesetzt sind, nennt die Resolution u.a. exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Gefangenschaft, Folter und andere grausame Misshandlungen zur Erzwingung von Geständnissen. Alarmierend seien auch die Fälle von Gefangenen, die auf ungeklärte Weise in der Haft zu Tode gekommen seien, sowie die Fälle von Personen, die spurlos verschwunden oder willkürlich von Regime-Truppen getötet worden seien.

In der Resolution wird auch der Fall des iranischen Sportlers Navid Afkari erwähnt, der im September 2020 hingerichtet wurde, nachdem er durch Folter zu falschen Geständnissen gezwungen worden war. Er wurde mit dem Tode bestraft, weil er an Bürgerprotesten gegen die Diktatur teilgenommen hatte.

Die Weltgemeinschaft bekundet in der Resolution ernsthafte Besorgnis darüber, dass die Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen im Iran weiterhin alarmierend hoch sei. Es seien auch Personen für vage definierte Vergehen hingerichtet worden, die nach internationalem Recht gar keine Straftaten darstellten. Mit dieser Hinrichtungspraxis verletze das Teheraner Regime seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen.

Weiterhin wird verurteilt, dass im Iran nach wie vor Minderjährige zum Tode verurteilt und hingerichtet werden. Auch damit setzt sich das Regime über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg. Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide vom Iran ratifiziert – verbieten ausnahmslos und strikt die Hinrichtung von Menschen, die bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren.

Die Resolution geht auch darauf ein, dass die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Iran schwer verletzt werden. Regimegegner und Menschenrechtsverteidiger seien Repressalien und Verfolgungen ausgesetzt. Auch die anhaltenden Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen und Mädchen im Iran sind Thema in der Resolution.

Die Weltgemeinschaft fordert das Teheraner Regime auf, diese Menschenrechtsverstöße zu stoppen und auch alle Formen der Diskriminierung und Unterdrückung der religiösen Minderheiten zu beenden. Alle Gefangenen, die allein wegen ihres Glaubens in Haft sind, müssten freigelassen werden.

Internationale Menschenrechtsorganisationen hatten sich bei der UNO für die Resolution eingesetzt und werten ihre Verabschiedung als Erfolg für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Mit dieser Resolution wurde erneut ein starkes Zeichen gesetzt, dass die Staatengemeinschaft konkrete Verbesserungen der Lage im Iran verlangt und die Täuschungsmanöver und Vorwände des Teheraner Regimes zur Vertuschung der verheerenden Menschenrechtslage nicht akzeptiert.

Menschenrechtler weisen darauf hin, dass die Diktatur im Iran seit Jahrzehnten zu Massenhinrichtungen greift, um ihre Macht zu erhalten und kritische Stimmen zu unterdrücken. Die Täter und Verantwortlichen der Massentötungen müssen nach internationalem Recht strafrechtlich verfolgt werden. In Menschenrechtsfragen muss der internationale Druck auf die Machthaber in Teheran zunehmen. Beziehungen zum Regime müssen von der Einhaltung der Menschenrechte abhängig gemacht werden.

zum Resolutionsentwurf, der am 18.11.2020 im Dritten Ausschuss der UN-Vollversammlung verabschiedet wurde



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