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21. Januar 2023

Menschenrechtsarbeit hat Erfolg: EU-Parlament stimmt für wirksame Sanktionen gegen das iranische Regime

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, in der einschneidende Sanktionen gegen das Teheraner Regime gefordert werden. Unter anderem wird die EU aufgefordert, die Revolutionsgarde, die das wichtigste Unterdrückungsorgan im Iran ist, als terroristische Organisation zu listen. Alle Länder sollten jegliche Beziehungen zur iranischen Revolutionsgarde beenden und verbieten. Menschenrechtler fordern dies seit langem und werten die Entschließung des EU-Parlaments als wichtigen Schritt, um gegen den brutalen Repressionsapparat im Iran vorzugehen.

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Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 19.01.2023 u.a.:

Parlament fordert weitere Sanktionen gegen das iranische Regime

•    Iranische Staatsorgane müssen hartes Vorgehen gegen ihre eigenen Bürger einstellen
•    Oberster Führer Ali Khamenei und Präsident Ebrahim Raissi sollten in die EU-Sanktionsliste aufgenommen werden
•    Das Korps der Islamischen Revolutionsgarde sollte auf die EU-Terroristenliste gesetzt werden

Das Parlament will Sanktionen gegen alle Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, und das Korps der Islamischen Revolutionsgarde auf die EU-Terroristenliste setzen.

Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass die „eklatante Missachtung der Menschenwürde und der demokratischen Bestrebungen der eigenen Bürger durch das iranische Regime sowie dessen Unterstützung für die Russische Föderation weitere Anpassungen der Position der EU gegenüber Iran erforderlich machen“. So steht es in der per Handzeichen am Donnerstag angenommenen Entschließung.

Das Parlament fordert die EU auf, die EU-Sanktionsliste auf alle Personen und Einrichtungen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, und ihre Familienangehörigen auszuweiten, einschließlich des Obersten Führers, Ali Khamenei, des Präsidenten, Ebrahim Raissi, und des Generalstaatsanwalts Mohammad Dschafar Montaseri sowie aller Stiftungen, die mit dem Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) in Verbindung stehen.

Außerdem fordern die Abgeordneten den Rat und die Mitgliedstaaten auf, das IRGC und die ihm untergeordneten Streitkräfte, einschließlich der paramilitärischen Bassidsch-Milizen und der Quds-Einheit, in die EU-Terroristenliste aufzunehmen. Alle Länder, in denen das IRGC militärische, wirtschaftliche oder informationelle Operationen durchführt, sollten ihre Beziehungen zum IRGC zu beenden und verbieten.

Die Verantwortlichen für die Ermordung von Demonstranten vor Gericht stellen

Das Parlament verurteilt „auf das Schärfste die Todesurteile gegen und Hinrichtungen von friedlichen Demonstranten im Iran“ und fordert die iranischen Staatsorgane auf, das harte Vorgehen gegen ihre eigenen Bürger zu beenden. Die Abgeordneten verlangen von den Staatsorganen der Islamischen Republik, „die sofortige und bedingungslose Freilassung aller zum Tode verurteilten Demonstranten zu gewährleisten“, und verurteilen, dass das iranische Regime Strafverfahren und die Todesstrafe als Waffe einsetzt, um abweichende Meinungen zu unterdrücken und Menschen für die Ausübung ihrer Grundrechte zu bestrafen. Die Verantwortlichen für die Ermordung von Hunderten von Demonstranten müssen vor Gericht gestellt werden, heißt es.

Militärhilfe für Russland und Repressionen gegen die Diaspora

In der Resolution wird eine Ausweitung der restriktiven Maßnahmen gegen den Iran gefordert, der weiterhin der Russischen Föderation unbemannte Luftfahrzeuge bereitstelle und beabsichtige, ihr Boden-Boden-Flugkörper für den Einsatz gegen die Ukraine zur Verfügung zu stellen.

Schließlich äußern die Abgeordneten ihre tiefe Besorgnis über die „strukturellen grenzüberschreitenden Repressionen seitens der Staatsorgane der Islamischen Republik gegen die in der EU lebende iranische Diaspora“, die auch Spionage und Morde umfassen. Sie fordern die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Schutz der iranischen Diaspora vor grenzüberschreitenden Repressionen der Islamischen Republik auszuweiten.

zur Entschließung, die am 19.01.2023 im EU-Parlament angenommen wurde



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