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Aktuelles
25. März 2011

UN-Menschenrechtsrat beschließt Ernennung eines Sonderbeauftragten für die Menschenrechtslage im Iran

Untersuchung der verheerenden Menschenrechtslage im Iran durch einen UN-Sonderermittler - Erfolg für den jahrelangen Einsatz von Menschenrechtlern im Iran und weltweit

Der UN-Menschenrechtsrat hat das Amt eines Sonderbeauftragten für die Menschenrechtslage im Iran geschaffen. Der Rat stimmte am 24. März in Genf für einen entsprechenden Resolutionsentwurf der USA und der Europäischen Union. Die Abstimmung endete mit 22 Ja- zu sieben Nein-Stimmen, 14 Länder enthielten sich. Die Entscheidung zugunsten der Ernennung eines UN-Sonderbeauftragten, der nur für Länder mit schwersten Menschenrechtsverstößen ernannt wird, ist ein deutliches Zeichen, dass die internationale Gemeinschaft sich nun ernsthaft mit der Lage im Iran befasst.

Tagung des UNO-Menschenrechtsrates in Genf

Der neue Sonderermittler wird die verheerende Menschenrechtslage im Iran untersuchen und dokumentieren. Der UN-Menschenrechtsrat äußerte Besorgnis über die anhaltende Unterdrückung von Regimegegnern und die zunehmende Anwendung der Todesstrafe im Iran. Er bedauerte die fehlende Kooperation des Teheraner Regimes in Menschenrechtsfragen.

UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon hatte am 14. März seinem Zwischenbericht zur Menschenrechtslage im Iran veröffentlicht und darin dem Teheraner Regime Repressalien gegen Oppositionelle und zunehmende Hinrichtungen, darunter von politischen Gefangenen und Minderjährigen, vorgeworfen.

Seit 2002 hatte es das Amt eines Sonderbeauftragten für die Menschenrechtslage im Iran nicht mehr gegeben. Menschenrechtsorganisationen begrüßten die neuerliche Schaffung dieses Amts als großen Erfolg für ihre jahrelange Menschenrechtsarbeit. Der Sonderbeauftragte wird innerhalb der UNO Anlaufstelle für Opfer von Menschenrechtsverletzungen, Augenzeugen und Familienangehörige sein. Er wird dazu beitragen, dass die verheerende Menschenrechtslage im Iran in den Blickpunkt der internationalen Öffentlichkeit rückt und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Das iranische Regime, das nicht Mitglied im UN-Menschenrechtsrat ist, hatte auf mehrere Länder erheblichen politischen Druck ausgeübt, um die Entscheidung zugunsten der Ernennung des Sonderbeauftragten zu verhindern. Die Schaffung des Amtes eines Sonderbeauftragten für die Menschenrechtslage im Iran stellt einen Rückschlag für das Teheraner Regime auf internationaler Ebene dar.

nach Presseberichten

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