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Gericht lässt Klage von Familienangehörigen zu: Dem irakischen Regierungschef Maleki und drei ranghohen Militärkommandeuren werden schwere Verstöße gegen das Völkerrecht vorgeworfen.
Das Oberste Gericht Spaniens hat strafrechtliche Ermittlungen wegen des Massakers vom 8. April 2011 an den iranischen Oppositionellen in Ashraf aufgenommen, wie der zuständige Ermittlungsrichter Fernando Andreu (Bild) am 14. Juli bekannt gab. Am 8. April haben irakische Truppen auf Verlangen des Teheraner Regimes ein Blutbad im Lager Ashraf nördlich von Bagdad angerichtet. Der militärische Angriff forderte 36 Todesopfer - darunter acht Frauen - und über 300 Verletzte unter den dort lebenden Zivilisten.
Drei ranghohe irakische Militärkommandeure wurden laut Gerichtsbeschluss vom 11. Juli 2011 vom Obersten Gericht Spaniens in dieser Sache für den 3. Oktober vorgeladen, darunter der Oberkommandeur der irakischen Bodentruppen General Ali Geidan, der den Angriff am 8. April befehligte. Der irakische Ministerpräsident Nouri al-Maliki wird ebenfalls vorgeladen, sobald er nicht mehr im Amt und seine rechtliche Immunität damit aufgehoben ist. Damit wird zum ersten Mal gegen einen irakischen Regierungschef wegen schwerer Verletzungen des Völkerrechts von der spanischen Justiz ermittelt.
Der Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs für den Irak, Ad Melkert, und Struan Stevenson, Mitglied des Europaparlaments und Vorsitzender der Delegation des EU-Parlaments für die Beziehungen mit dem Irak, sollen in dieser Sache als Zeugen befragt werden.

Massaker am 8. April 2011 in Ashraf: 36 Todesopfer und über 300 Verletzte
Das Oberste Gericht Spaniens ermittelt bereits wegen eines anderen militärischen Angriffs auf die Zivilisten in Ashraf. Am 28. Juli 2009 hatten irakische Truppen das Lager Ashraf unter Anwendung von exzessiver Gewalt gestürmt. Dabei wurden 11 Flüchtlinge getötet, es gab über 500 Verletzte, darunter viele Frauen. 36 Lagerbewohner wurden damals willkürlich festgenommen und über zwei Monate lang in Geiselhaft gehalten. Im November 2009 haben Familienangehörige der in Ashraf lebenden Exiliraner in Spanien gegen die irakischen Verantwortlichen für die Übergriffe vom Juli 2009 geklagt.
Die spanische Gesetzgebung sieht vor, dass schwere, außerhalb Spaniens begangene Verbrechen dann in Spanien angezeigt und verhandelt werden können, wenn der Verdacht besteht, dass sie von der Justiz vor Ort nicht verfolgt werden. Dem Beschluss des spanischen Gerichts zufolge stellen die Angriffe auf das Lager Ashraf eine Verletzung der Vorgaben des Genfer Abkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten dar. Den in Ashraf lebenden Exiliranern wurde 2004 entsprechend dem Vierten Genfer Abkommen der Status als "völkerrechtlich geschützte Personen" zuerkannt.
nach Presseberichten
Fünf Frauen unter den Hinrichtungsopfern - Menschenrechtler fordern wirksame Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, um die Hinrichtungswelle im Iran zu stoppen.
Die Mordaufrufe sind bezeichnend für die Methoden, mit denen die Teheraner Diktatur auch im Exil lebende Oppositionelle verfolgt.
Hunderte Familienangehörige, darunter zahlreiche ältere Menschen, sind im Iran allein wegen familiärer Kontakte zu den in Ashraf und Camp Liberty lebenden iranischen Oppositionellen in Haft.