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Günter Verheugen: "Wenn die Sicherheit der Bewohner von Ashraf nicht wirklich garantiert ist, bedeutet die Aufhebung der Schließungsfrist nur den Aufschub des Mordens."
In Paris hat am 6. Januar eine internationale Konferenz unter Mitwirkung von Spitzenpolitikern, Parlamentariern, Juristen und Menschenrechtlern aus verschiedenen Ländern auf die Lage der Exiliraner in Ashraf im Irak aufmerksam gemacht. Durch eine mit der UNO getroffene Vereinbarung wurde das von der irakischen Regierung gestellte Zwangsvertreibungsultimatum zwar verschoben und das zum Jahresende befürchtete Blutbad in Ashraf vorerst abgewendet, dennoch ist die Lage der Menschen in Ashraf äußerst besorgniserregend.

Die internationalen Bemühungen um eine friedliche Lösung werden vom Teheraner Regime und seinen Verbündeten im Irak sabotiert, die weiterhin die Zwangsvertreibung und Deportation der Exiliraner fordern. Somit besteht weiter die Gefahr, dass die Asylsuchenden in Ashraf wie im April 2011 Opfer von militärischer Gewalt werden, als ein Massaker 36 Tote und Hunderte Verletzte unter den iranischen Oppositionellen forderte.
Die Teilnehmer der Pariser Konferenz unterstützten daher den Vorschlag der iranischen Widerstandspräsidentin Maryam Rajavi, in Europa eine Sonderkonferenz unter Leitung des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für den Irak einzuberufen, an der Vertreter aller betroffenen Parteien sowie der EU-Sondergesandte für Ashraf, der Sonderbeauftragte des US-Außenministeriums für Ashraf und Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der UNO teilnehmen sollten, um konkrete und wirksame Garantien der internationalen Gemeinschaft für den Schutz und die Sicherheit der Menschen in Ashraf zu beschließen.

Unter den Mitwirkenden der Konferenz in Paris waren:
• Prof. Dr. Rita Süssmuth, langjährige deutsche Bundestagspräsidentin
• Günter Verheugen, Experte für Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, ehemaliger EU-Kommissar und Vizepräsident der EU-Kommission
• Patrick Kennedy, ein Neffe John F. Kennedys und langjähriger US-Kongress-abgeordneter
• Philippe Douste-Blazy, stellv. UNO-Generalsekretär und ehemaliger Außenminister Frankreichs
• John Bolton, ehem. Botschafter der USA bei den Vereinten Nationen
• international anerkannte Juristen wie Michael Mukasey, ehem. Generalstaatsanwalt der USA, und Prof. Ruth Wedgwood, Leiterin des Instituts für Völkerrecht und Diplomatie an der Johns Hopkins University und Expertin für friedenserhaltende Maßnahmen der UNO
• Alain Vivien, früherer französischer Staatsminister für europäische Angelegenheiten

Die Vereinbarung mit der UNO sieht vor, die Exiliraner aus Ashraf schrittweise in das Übergangslager Camp Liberty bei Bagdad umzusiedeln, wo die Überprüfung des Flüchtlingsstatus der iranischen Oppositionellen durch das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR vorgenommen werden soll. Dies ist die Voraussetzung für die Aufnahme der politischen Flüchtlinge in Drittstaaten.
Allerdings gibt es keine konkreten internationalen Garantien für den Schutz, die Sicherheit und die Wahrung der Menschenrechte der Exiliraner während der Umsiedlung und in dem neuen Lager. Juristen warnen davor, dass eine Umsiedlung ohne internationale Schutzgarantien nur zu weiterem Blutvergießen führen würde. Jegliche Umsiedlungsmaßnahmen, die gegen den Willen der Flüchtlinge und unter Zwang erfolgen, sind völkerrechtswidrig.

In Paris sagte die langjährige deutsche Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, das geplante Übergangslager Camp Liberty könne nicht bezogen werden, weil Mindeststandards in Bezug auf Menschenrechte und Sicherheit nicht erfüllt seien. Die internationalen Organisationen sowie die USA und die EU müssten alles tun, um den Druck auf den Irak zu verstärken.
Der ehemalige EU-Kommissar Günter Verheugen erklärte dazu u.a.: „Es ist etwas erreicht worden, das ist wahr. Wir haben zumindest Zeit gewonnen. Daher unterstütze ich vollkommen, was hier bereits gesagt wurde: es muss ein weiteres Abkommen ausgehandelt werden; es muss die wichtigen Elemente enthalten: Sicherheit für alle Bewohner des Lagers Ashraf bei ihrem Umzug ins Camp Liberty – sicherer Transport. Ferner Sicherheit und Schutz im Lager selbst. Respekt aller Menschenrechte, darunter der besonderen Rechte der Bewohner. Und natürlich die Schaffung nach internationalen Maßstäben angemessener Lebensumstände.“
Die Asylsuchenden werfen der UNO vor, ihnen falsche Zusagen über die Bewohnbarkeit des Lagers gemacht zu haben.
Die Exiliraner fordern, dass die bewaffneten irakischen Truppen Camp Liberty verlassen, damit sie dort in einem sicheren und gewaltfreien Umfeld leben können.
Internationale Proteste: In Camp Liberty werden die Asylsuchenden unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten.