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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Aktuelles
05. Februar 2012

Konferenz in Berlin fordert internationale Schutzgarantien für Ashraf

Günter Verheugen: "Wir erwarten von den Vereinten Nationen und dem UN-Sonderbeauftragten Martin Kobler, dass sie sich nicht dem Druck der irakischen Regierung beugen und dass sie sich in dieser Frage nicht neutral verhalten. Sie haben Partei zu ergreifen für diejenigen, deren Leben und Freiheit auf dem Spiel stehen."

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Am 28. Januar hat eine internationale  Konferenz in Berlin auf die Lage der in Ashraf im Irak lebenden iranischen Oppositionellen aufmerksam gemacht, denen weiter Zwangsvertreibung und Deportation den Iran drohen. In Berlin wurden internationale Schutzgarantien für die Exiliraner in Ashraf gefordert, und die Bundesregierung wurde aufgerufen, zu einer humanitären Lösung der Krise beizutragen. Die Menschen in Ashraf sind politische Flüchtlinge, die vom Flüchtlingshilfswerk der UNO als Asylsuchende anerkannt wurden. Damit haben sie völkerrechtlich den Anspruch auf Schutz, Sicherheit und humanitäre Hilfe.

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Die mehr als 3000 iranischen Asylsuchenden in Ashraf im Irak befinden sich weiterhin in einer akut gefährlichen Lage. Das Teheraner Regime und seine Verbündeten im Irak sabotieren die internationalen Bemühungen um eine friedliche Lösung der Krise. Den Exiliranern soll die Umsiedlung in ein gefängnisähnliches Lager, genannt „Camp Liberty“, aufgezwungen werden, wo sie zu Rechtlosen werden und auf ihr gesamtes Eigentum verzichten müssen. Menschenrechtler warnen davor, dass den iranischen Flüchtlingen dort kein verlässlicher Schutz zuteil wird, und dass sie dort in akuter Gefahr sind, Opfer von militärischer Willkür und schweren Menschenrechtsverletzungen zu werden. Die Menschen in Ashraf, wo ausschließlich Zivilisten leben, wurden seit 2009 bereits Opfer von zwei von irakischen Militärs verübten Massakern mit fast 50 Toten und ca. 1000 Verletzten.

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An der Berliner Konferenz wirkten Spitzenpolitiker, Parlamentarier, Juristen und Menschenrechtler aus verschiedenen Ländern mit. Unter den Mitwirkenden waren:
–    Prof. Dr. Rita Süssmuth, langjährige deutsche Bundestagspräsidentin
–    Günter Verheugen, Experte für Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, ehemaliger EU-Kommissar und Vizepräsident der EU-Kommission
–    Prof. Horst Teltschik, langjähriger Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz
–    Dr. Josef Joffe, Mitherausgeber der Wochenzeitung „DIE ZEIT“
–    Prof. Bassam Tibi, Professor für Internationale Beziehungen und Nahost-Experte
–    Otto Bernhardt, Vorstandsmitglied der Konrad-Adenauer Stiftung
–    Bernd Häusler, Menschenrechtsbeauftragter und Vizepräsident der Berliner Rechtsanwaltskammer

Die Berliner Konferenz rief die UNO, die USA und die EU auf, konkrete und wirksame Maßnahmen ergreifen, die den Schutz, die Sicherheit und die Wahrung der Menschenrechte der Bewohner von Ashraf sicherstellen und jegliche Zwangsvertreibung verhindern. Es wurde außerdem gefordert, dass das UNO-Flüchtlingshilfswerk den politischen Flüchtlingen in Ashraf umgehend eine kollektive Asylberechtigung erteilt, da die irakischen Behörden die Durchführung der Einzel-Asylverfahren durch die UNO in Ashraf nicht zulassen. Die Asylberechtigung ist Voraussetzung für die Aufnahme der politischen Flüchtlinge in Drittstaaten.

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In Berlin wiesen die Mitwirkenden darauf hin, dass die irakische Regierung die mit der UNO vereinbarte Absichtserklärung, die den Schutz der Exiliraner gewährleisten soll, permanent verletzt. Während sie die Menschen in Ashraf als Terroristen diffamiert, droht die irakische Regierung mit Zwangsmaßnahmen für den Fall, dass nicht alle Exiliraner aus Ashraf den Irak bis April verlassen haben. Trotz anders lautender Zusagen setzt das irakische Militär die Repressalien und Blockademaßnahamen gegen die Flüchtlinge fort, um sie zum Verlassen der von ihnen seit 25 Jahren bewohnten Siedlung Ashraf zu zwingen.

Mit Besorgnis wurde auf Einmischungsversuche des Teheraner Regimes in die Verhandlungen über das Schicksal der Exiliraner in Ashraf hingewiesen. Es wurde betont, dass die iranischen Oppositionellen in Ashraf vom Teheraner Regime als sog. Staatsfeinde verfolgt werden und ihnen somit die Todesstrafe droht. Daher haben sie in Ashraf Zuflucht gesucht. Bei Verhandlungen über das Schicksal von Asylsuchenden darf nicht das Regime beteiligt werden, dessen Verfolgungs- und Repressionsmaßnahmen sie zur Flucht ins Exil gezwungen haben. Die UNO wurde aufgefordert, jegliche Einmischung des Teheraner Regimes in die Maßnahmen zur Lösung der Ashraf-Frage zu verhindern.

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Günter Verheugen, langjähriger EU-Kommissar und Vizepräsident der EU-Kommission:
Daran mitzuwirken, dass ein nicht gerechtfertigtes willkürliches irakisches Ultimatum gegen Ashraf verlängert wird, reicht nicht aus! Leider ist das Engagement der europäischen Regierungen und der amerikanischen Regierung sehr, sehr schwach. Die 3400 Bewohner von Camp Ashraf sollen in eine Einrichtung in der Nähe von Bagdad gebracht werden, die man verharmlosend ein Übergangslager nennt. Es ist kein Übergangslager, das Ganze ist seinem Charakter nach nichts anderes als ein Gefängnis, ein Hochsicherheitstrakt, und der Name Camp Liberty kann unter diesen Umständen nur als eine Verhöhnung der Menschen aufgefasst werden, die gezwungen werden sollen, dort zu leben. Unter diesen Bedingungen kann es keine Unterstützung für die Durchführung des Memorandum of Understanding geben, das zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung des Iraks vereinbart wurde. … Wir erwarten von den Vereinten Nationen und dem UN-Sonderbeauftragten Martin Kobler, dass sie sich nicht dem Druck der irakischen Regierung beugen und dass sie sich in dieser Frage nicht neutral verhalten. Sie haben Partei zu ergreifen für diejenigen, deren Leben und Freiheit auf dem Spiel stehen.“

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