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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Aktuelles
20. Februar 2012

400 Exiliraner aus Ashraf nach Camp Liberty verlegt: Schikanen, Demütigungen, Drohungen

Internationale Proteste: In Camp Liberty werden die Asylsuchenden unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten.

Am 18. Februar sind ca. 400 Exiliranerinnen und -Iraner aus Ashraf in dem Übergangslager Camp Liberty bei Bagdad eingetroffen. Obwohl Menschenrechtler und Anwälte den Flüchtlingen wegen fehlender Sicherheitsgarantien von der Umsiedlung nach Camp Liberty abgeraten hatten, waren sie dem Aufruf der UNO zur Umsiedlung in das Übergangslager gefolgt. Um einen Beitrag zur friedlichen Lösung der Krise zu leisten, haben sie sich bereiterklärt, die seit 25 Jahren bestehende Siedlung Ashraf, die die iranischen Oppositionellen mit eigenen Mitteln aufgebaut haben, zu verlassen.

Beim Verlassen von Ashraf mussten die Exiliraner stundenlange Durchsuchungen, Schikanen und Demütigungen durch irakische Militärs über sich ergehen lassen. Die gesamte persönliche Habe, die die Flüchtlinge mitnehmen wollten, wurde von Militärangehörigen durchsucht. Dabei wurden willkürlich Verbote ausgesprochen und Repressalien angedroht, so dass die Exiliraner einen Teil ihres Besitzes zurücklassen mussten, darunter Küchengeräte und Fotoapparate. Nur wenige durften ihre Fahrzeuge mitnehmen.

Die Durchsuchungen beim Verlassen von Ashraf begannen am Mittag des 17. Februar und dauerten 12 Stunden. Am frühen Morgen des 18. Februar erreichte der Konvoi Camp Liberty am Stadtrand von Bagdad, wo massiv bewaffnete Truppen präsent waren, die erneut eine Durchsuchung aller Flüchtlinge und ihres Besitzes anordneten. Nach Protesten wurde dann nur das mitgebrachte Eigentum mit Suchhunden durchsucht, was wiederum Stunden dauerte.

Camp-Liberty-Irak

Menschenunwürdige Bedingungen in Camp Liberty

Nach über 24 Stunden erhielten die Exiliraner dann Zutritt zu Camp Liberty, wo sie feststellen mussten, dass die bewaffneten sog. „Sicherheitskräfte“ auch innerhalb des Lagers massiv präsent sind. Dabei handelt es sich um jene Truppen, die die Bewohner von Ashraf schon mehrmals mit Waffengewalt angegriffen haben, was 2009 und 2011 fast 50 Tote und über 1000 Verletzte unter den wehrlosen Zivilisten in Ashraf forderte.

Trotz anders lautender Zusagen entsprechen die Bedingungen in Camp Liberty keinesfalls den international geltenden menschenrechtlichen und humanitären Standards. Die Exiliraner werden dort wie in einem Gegangenenlager festgehalten. Sie haben dort keine Bewegungsfreiheit, kein Recht auf freien Zugang zu ihren Anwälten, Familienangehörigen oder zu notwendiger medizinischer Versorgung. Sie werden in behelfsmäßigen Wohncontainern untergebracht. Diese vorher von US-Soldaten als Provisorium bewohnten Behausungen und die sanitären Anlagen sind in einem menschenunwürdigen Zustand.

Menschenrechtler, Parlamentarier und Sicherheitspolitiker auf der ganzen Welt haben scharfen Protest gegen die Schikanen bei der Umsiedlung der Menschen aus Ashraf und die Bedingungen eingelegt, unter denen die Exiliraner in Camp Liberty festgehalten werden. Sie kritisieren die Umsiedlung scharf und rufen die UNO zu nachdrücklichen Maßnahmen zur Wahrung der Rechte der Asylsuchenden auf. Ihrer Ansicht nach trägt die Umsiedlung von Ashraf nach Liberty nicht zum Schutz der Exiliraner bei, sondern ist ein Zugeständnis an das Teheraner Regime, das die Zwangsräumung von Ashraf erzwingen will. Auf diese Weise  sollen iranische Oppositionelle auch im Irak verfolgt und die iranische Demokratiebewegung geschwächt werden.

Camp-Liberty-Irak-2

Die in Ashraf zurückgebliebenen Exiliraner sind auf Anraten ihrer Anwälte, darunter zahlreiche international renommierte Experten im Völker-, Flüchtlings- und Asylrecht, nicht bereit zu einer Umsiedlung nach Camp Liberty, wenn die Bedingungen dort nicht so verändert werden, dass die iranischen Oppositionellen sich darauf verlassen können, dass ihnen Schutz und Sicherheit zuteil werden und dass die ihnen zustehenden Rechte gewahrt werden. Sie bestehen darauf, dass sie in Camp Liberty nach den international geltenden menschenrechtlichen und humanitären Standards behandelt werden. Dazu gehört vor allem, dass die bewaffneten irakischen Truppen Camp Liberty verlassen, damit die Asylsuchenden dort in einem sicheren und gewaltfreien Umfeld leben können. (nach Presseberichten)

Hintergrund:

Die mehr als 3000 Exiliraner in Ashraf, darunter 1000 Frauen, sind politische Flüchtlinge, die vom Flüchtlingshilfswerk der UNO (UNHCR) als Asylsuchende anerkannt wurden. Damit haben sie völkerrechtlich den Anspruch auf Schutz, Sicherheit und humanitäre Hilfe.

Das Teheraner Regime und seine Verbündeten im Irak versuchen, die Vertreibung der Exiliraner aus der Siedlung Ashraf zu erzwingen, wo sie seit über 25 Jahren leben. Während sie die Menschen in Ashraf als Terroristen diffamiert, droht die irakische Regierung mit Zwangsmaßnahmen für den Fall, dass nicht alle Exiliraner aus Ashraf den Irak bis Ende April 2012 verlassen haben. Das irakische Militär setzt die Repressalien und Blockademaßnahmen gegen die Flüchtlinge fort, um sie zum Verlassen von Ashraf zu zwingen.

Die Bewohner von Ashraf sollen zunächst in das provisorische Lager „Camp Liberty“ bei Bagdad, das einem Gefangenenlager gleicht, umgesiedelt werden. Fast 400 Frauen und Männer aus Ashraf wurden am 18. Februar dorthin gebracht. Menschenrechtler warnen davor, dass den iranischen Flüchtlingen dort kein verlässlicher Schutz zuteil wird, und dass sie dort in akuter Gefahr sind, Opfer von militärischer Willkür, schweren Menschenrechtsverletzungen und Deportation in den Iran zu werden. Die Menschen in Ashraf, wo ausschließlich Zivilisten leben, wurden seit 2009 bereits Opfer von zwei von irakischen Militärs verübten Massakern mit fast 50 Toten und über 1000 Verletzten. Menschenrechtler fordern, dass das UNO-Flüchtlingshilfswerk den politischen Flüchtlingen in Ashraf umgehend eine kollektive Asylberechtigung erteilt. Die Asylberechtigung ist Voraussetzung für die Aufnahme der Exiliraner in Drittstaaten.

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