Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Aktuelles
21. Februar 2012

Camp Liberty: Menschenunwürdige Zustände

Die Asylsuchenden werfen der UNO vor, ihnen falsche Zusagen über die Bewohnbarkeit des Lagers gemacht zu haben.

Trotz anders lautender Zusagen der UNO entsprechen die Bedingungen in Camp Liberty keinesfalls den international geltenden menschenrechtlichen und humanitären Standards. In dieses Übergangslager bei Bagdad wurden am 18. Februar auf Anraten der UNO 397 iranische Oppositionelle umgesiedelt, die vorher in der seit 25 Jahren bestehenden Siedlung Ashraf gelebt hatten.

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Nach berichten der Asylsuchenden herrschen in Camp Liberty menschenunwürdige Zustände:

Die Wasserversorgung ist mangelhaft und unzureichend. Das Lager ist nicht an das Leitungswassernetz angeschlossen. Wasser wird mit Tanklastwagen herangeschafft, jedoch nicht in ausreichenden Mengen. Wasser fehlt den Bewohnern vor allem auch für die Reinigung der Wohncontainer und sanitären Anlagen, die sie in einem extrem verschmutzten Zustand vorgefunden haben.

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Eine Hälfte des Lagerbereichs hat keine Stromversorgung. Die beiden vorhandenen Stromgeneratoren können die Stromversorgung nicht ausreichend gewährleisten. Die sanitären Anlagen und hygienischen Verhältnisse sind menschenunwürdig. Die meisten Toiletten sind defekt und unbenutzbar. Viele haben kein Wasser.

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Die Abwasser-Entsorgung ist nicht intakt, Klärgruben werden nicht geleert. weil die notwendigen technischen Einrichtungen nach dem Abzug der US-Truppen geplündert wurden. Angesichts dieser Zustände besteht die Gefahr, dass Krankheiten sich ausbreiten.

Die Asylsuchenden werfen der UNO vor, ihnen falsche Zusagen über die Bewohnbarkeit von Camp Liberty gemacht zu haben.

Hintergrund:

Die mehr als 3000 Exiliraner in Ashraf, darunter 1000 Frauen, sind politische Flüchtlinge, die vom Flüchtlingshilfswerk der UNO (UNHCR) als Asylsuchende anerkannt wurden. Damit haben sie völkerrechtlich den Anspruch auf Schutz, Sicherheit und humanitäre Hilfe.

Das Teheraner Regime und seine Verbündeten im Irak versuchen, die Vertreibung der Exiliraner aus der Siedlung Ashraf zu erzwingen, wo sie seit über 25 Jahren leben. Während sie die Menschen in Ashraf als Terroristen diffamiert, droht die irakische Regierung mit Zwangsmaßnahmen für den Fall, dass nicht alle Exiliraner aus Ashraf den Irak bis Ende April 2012 verlassen haben. Das irakische Militär setzt die Repressalien und Blockademaßnahmen gegen die Flüchtlinge fort, um sie zum Verlassen von Ashraf zu zwingen.

Die Bewohner von Ashraf sollen zunächst in das provisorische Lager „Camp Liberty“ bei Bagdad, das einem Gefangenenlager gleicht, umgesiedelt werden. Fast 400 Frauen und Männer aus Ashraf wurden am 18. Februar dorthin gebracht. Menschenrechtler warnen davor, dass den iranischen Flüchtlingen dort kein verlässlicher Schutz zuteil wird, und dass sie dort in akuter Gefahr sind, Opfer von militärischer Willkür, schweren Menschenrechtsverletzungen und Deportation in den Iran zu werden. Die Menschen in Ashraf, wo ausschließlich Zivilisten leben, wurden seit 2009 bereits Opfer von zwei von irakischen Militärs verübten Massakern mit fast 50 Toten und über 1000 Verletzten.

Menschenrechtler fordern, dass das UNO-Flüchtlingshilfswerk den politischen Flüchtlingen in Ashraf umgehend eine kollektive Asylberechtigung erteilt. Die Asylberechtigung ist Voraussetzung für die Aufnahme der Exiliraner in Drittstaaten.

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