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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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06. April 2020

Iran: 19-jähriger Gefangener zu Tode gefoltert

Das Hohe Menschenrechtskommissariat der UNO ist entsetzt über den gewaltsamen Tod eines 19-jährigen Häftlings in einem iranischen Gefängnis.

Rupert Colville, der Sprecher der UN-Menschenrechtsbehörde, erklärte am 3. April in Genf, der Gefangene Daniel Zeinolabedini sei Berichten zufolge von Regime-Gardisten zu Tode geprügelt worden.

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Daniel Zeinolabedini (Bild) war im Gefängnis der Stadt Mahabad in der westiranischen Provinz West-Azerbaijan in Haft, wo die Corona-Epidemie grassiert. Aus Furcht vor Ansteckung kam es dort Ende März zu einem Fluchtversuch von Häftlingen.

Kurz darauf wurden Zeinolabedini und andere Gefangene willkürlich von ihren Mithäftlingen getrennt und von Regime-Gardisten schwer misshandelt. Danach wurde der 19-Jährige in das Gefängnis der in derselben Provinz gelegenen Stadt Miandoab gebracht, wo er erneut mit Schlägen und Fußtritten gefoltert wurde.

Am 31. März konnte Zeinolabedini ein Telefonat mit seiner Familie führen, wo er berichtete, dass er brutal misshandelt worden sei, und um Hilfe bat. Er konnte in diesem Telefonat nur mit Mühe atmen und sprechen.

Am 2. April wurde der Vater des Gefangenen telefonisch informiert, dass sein Sohn tot sei. Als die Familie den Leichnam abholte, stellte sie fest, dass er zahlreiche Verletzungen und Hämatome aufwies. Die Gefängnis-Behörde behauptet, das Zeinolabedini sich selbst das Leben genommen habe. Dies wurde im Iran schon mehrfach behauptet, wenn Gefangene durch Folter und Misshandlungen starben.

Danial Zeinolabedini wurde am 9. August 2000 geboren. Er war noch minderjährig, als er festgenommen und von einem Regime-Gericht zum Tode verurteilt wurde. Ihm wurde ein Tötungsdelikt vorgeworfen, das er im September 2017 begangen haben soll, als er 17 Jahre alt war. Er hat die Tat bestritten und seine Unschuld beteuert. Zeinolabedini war seit seiner Verurteilung in einem Todestrakt inhaftiert.

Mit dem Todesurteil setzte sich die Regime-Justiz über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg. Diese verbietet ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige. Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide vom Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren.

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Rupert Colville (Bild) erklärte, das UN-Menschenrechtskommissariat sei auch deshalb über den Tod des jungen Gefangenen schockiert, weil das Todesurteil nach den international gültigen Menschenrechtsgesetzen zu Unrecht gefällt worden war.

Das Teheraner Regime sei verpflichtet, das Leben der Gefangenen im Iran zu schützen. Der Tod von Danial Zeinolabedini müsse von unabhängiger Stelle untersucht werden. Die Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Das UN-Menschenrechtskommissariat sei auch besorgt über das Schicksal von sechs weiteren Gefangenen, die ebenfalls unter Misshandlungen in das Gefängnis von Miandoab gebracht wurden.

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