Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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12. Juni 2020

Willkürjustiz im Iran: Frauenrechtlerin mit langjähriger Haft bestraft

Menschenrechtsgruppen fordern die sofortige Freilassung aller Gefangenen, die im Iran inhaftiert sind, weil sie sich für Frauenrechte einsetzen. Die Weltgemeinschaft muss sich nachdrücklich für die Frauen einsetzen, die im Iran verfolgt werden, weil sie gegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen eintreten.

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Iranische Menschenrechtler protestieren gegen ein erneutes Willkürurteil der Regime-Justiz im Iran, das sich gegen die 21-jährige Frauenrechtsaktivistin Saba Kord-Afshari (Bild) richtet.

Saba Kord-Afshari ist seit Juni 2019 im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Sie wurde durch wochenlange Isolationshaft und Verhöre von Regime-Gardisten unter Druck gesetzt, damit sie sich vor laufender Kamera mit einem falschen Geständnis selbst belastet, was sie jedoch verweigerte.

Die Frauenrechtlerin wurde Ende August 2019 in Teheran zu 24 Jahren Haft verurteilt worden, weil sie an friedlichen Bürgerprotesten gegen die Unterdrückung mitgewirkt und sich gegen den Schleierzwang eingesetzt hat. Die Justiz des Teheraner Regimes bestrafte sie damals mit 15 Jahren Haft wegen angeblicher „Anstiftung zu Unmoral und Prostitution“, weil sie sich öffentlich ohne Kopftuch gezeigt hat, und mit neun weiteren Jahren Gefängnis wegen „Gefährdung der Staatssicherheit und Propaganda gegen den Staat“.

Im Dezember 2019 wurde die 15-jährige Haftstrafe wegen „Anstiftung zu Unmoral und Prostitution“ von einem Berufungsrichter aufgehoben. Die restliche Strafe von neun Jahren wurde aufrechterhalten. Saba Kord-Afshari wurde schriftlich über dieses Urteil informiert.

Ende Mai erhielt die Gefangene von der Regime-Justiz einen Bescheid, der besagt, dass die 15-jährige Haftstrafe wegen „Anstiftung zu Unmoral und Prostitution“ nun doch gelte, so dass ihr nun insgesamt 24 Jahre Gefängnis drohen.

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Saba Kord-Afshari mit ihrer Mutter Raheleh Ahmadi

Raheleh Ahmadi, die Mutter von Saba Kord-Afshari, die ebenfalls im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten wird, hat nach diesem Willkürurteil an Menschenrechtler im Iran und im Ausland appelliert, sich für ihre Tochter einzusetzen. Raheleh Ahmadi hatte im Sommer 2019 im Internet gegen die unrechtmäßige Gefangenschaft ihrer Tochter protestiert. Sie wurde daraufhin selbst zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt und ist seit Februar 2020 zusammen mit ihrer Tochter in Haft.

Bereits im August 2019 haben sechs Menschenrechtsexpertinnen und -Experten der Vereinten Nationen die langjährigen Haftstrafen verurteilt, mit denen Frauen im Iran bestraft werden, die öffentlich gegen den Schleierzwang protestieren. Die iranische Justiz müsse die Strafen aufheben und alle Aktivisten, die wegen ihres Einsatzes für Frauenrechte inhaftiert sind, unverzüglich freilassen, hieß es in einer Mitteilung des UN-Menschenrechtsbüros in Genf.

Gewaltsam durchgesetzter Schleierzwang

Die islamistischen Gesetze im Iran schreiben vor, dass alle Frauen und Mädchen ab sieben Jahren in der Öffentlichkeit ein Kopftuch sowie lange, weite Kleidung tragen müssen, um Haare und Körperkonturen zu verbergen. Aufgrund dieses Zwanges stehen Millionen Frauen täglich im Visier der sog. „Sittenpolizei“ und sind Schikanen, Gewalt und Inhaftierungen ausgesetzt.

Nach dem Völkerrecht verstößt der Schleierzwang gegen grundlegende Menschenrechte, u.a. gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie auf Privatsphäre von Frauen und Mädchen.

Unter dem Teheraner Regime wird der Zwang zur Bedeckung des Haares von Frauen und Mädchen auf gewaltsame und demütigende Weise mit Festnahmen und Bestrafungen durchgesetzt. Dies verletzt die Würde von Frauen und Mädchen und stellt eine Form von grausamer und erniedrigender Behandlung dar, die nach dem Völkerrecht grundsätzlich verboten ist und der Folter gleichkommt.

Menschenrechtsgruppen fordern die sofortige Freilassung aller Gefangenen, die im Iran inhaftiert sind, weil sie sich für Frauenrechte einsetzen. Die Weltgemeinschaft muss sich nachdrücklich für die Frauen einsetzen, die im Iran verfolgt werden, weil sie gegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen eintreten. Der internationale öffentliche Druck muss erheblich zunehmen, um die Verfolgung von Frauenrechtlerinnen zu stoppen und die Freilassung von Gefangenen zu erreichen.

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