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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
UN-Genf-500
19. April 2021

Wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen: EU weitet Sanktionen gegen Teheraner Regime aus

Menschenrechtsarbeit hat Erfolg: Die Europäische Union verhängt Strafmaßnahmen gegen acht Regime-Funktionäre und drei iranische Gefängnisse, die maßgeblich an der blutigen Niederschlagung der Bürgerproteste im November 2019 beteiligt waren. Dazu gehört der Oberkommandeur der iranischen Revolutionsgarden, dem die EU den Einsatz von tödlicher Gewalt gegen unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten vorwirft.

EU-200

Die Europäische Union hat ihre Iran-Sanktionen wegen Verletzung der Menschenrechte erweitert. Aufgrund der gewaltsamen Niederschlagung der landesweiten Bürgerproteste im November 2019 wurden acht Funktionäre des Teheraner Regimes und drei der berüchtigtsten iranischen Gefängnisse in die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Gleichzeitig wurde die Gültigkeit der Strafmaßnahmen um ein Jahr verlängert.

Als im November 2019 hunderttausende Menschen in mehr als 190 iranischen Städten gegen die Diktatur demonstrierten, haben Regime-Truppen Ansammlungen friedlicher Demonstranten mit scharfer Munition unter Beschuss genommen. Menschenrechtsgruppen berichten von mehr als 1500 getöteten Demonstranten, darunter zahlreiche Frauen und Kinder. Die Anzahl der Verletzten wird auf mehrere Tausend geschätzt. Videos und Augenzeugenberichte belegen das entsetzliche Ausmaß dieses Massakers. Die Repression erfolgte auf ausdrückliche Anordnung der gesamten Regime-Führung.

In einer Pressemitteilung des Rates der EU vom 12. April 2021 über die Iran-Sanktionen heißt es u.a.:

„Der Rat hat heute beschlossen, seine restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran bis zum 13. April 2022 zu verlängern. Diese Maßnahmen umfassen ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Verbot, zur internen Repression verwendbare Ausrüstung und Ausrüstung für die Überwachung des Telefonverkehrs nach Iran auszuführen. Darüber hinaus ist es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, den gelisteten Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. … Der Rat hat heute außerdem acht Personen und drei Organisationen angesichts ihrer Rolle bei der gewaltsamen Reaktion auf die Demonstrationen in Iran vom November 2019 in die Sanktionsliste aufgenommen.“

Zu den Regime-Funktionären, die in die Liste aufgenommen wurden, gehören hochrangige Kommandeure der iranischen Revolutionsgarden (IRGC), darunter deren Oberkommandeur Hussein Salami, und der Oberbefehlshaber der iranischen Polizei, Hussein Aschtari. Im Amtsblatt der EU zur Erweiterung der Sanktionsliste vom 12.04.2021 heißt es zur Begründung der Sanktionen gegen den Oberkommandeur der iranischen Revolutionsgarden:

„Hossein Salami ist seit April 2019 Oberbefehlshaber des IRGC, zu dem die Bassidsch-Milizen gehören, und Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates. Die regulären Streitkräfte des IRGC und die Bassidsch-Milizen haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates nahm Hossein Salami an den Sitzungen teil, in denen angeordnet wurde, tödliche Gewalt einzusetzen, um die Proteste vom November 2019 niederzuschlagen. Hossein Salami ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.“

Zu den drei iranischen Gefängnissen, die mit Strafmaßnahmen belegt wurden, ist im EU-Amtsblatt Folgendes zu lesen:

Evin-Gefängnis
„Das Evin-Gefängnis ist eine Haftanstalt, in der politische Gefangene festgehalten wurden und in den letzten Jahren und Jahrzehnten wiederholt schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, stattgefunden haben. An den Protesten vom November 2019 beteiligte Demonstranten wurden — und werden zumindest in gewissem Umfang immer noch — als politische Gefangene im Evin-Gefängnis festgehalten. Häftlingen im Evin-Gefängnis werden grundlegende Verfahrensrechte verweigert, und sie werden bisweilen in Einzelhaft oder überfüllten Zellen unter schlechten Hygienebedingungen festgehalten. Es liegen ausführliche Berichte über physische und psychische Folter vor. Den Häftlingen wird der Kontakt zu Familienmitgliedern und Rechtsanwälten sowie eine angemessene medizinische Behandlung verwehrt.“

Fashafouyeh-Gefängnis
„Das Fashafouyeh-Gefängnis ist eine Haftanstalt, in der ursprünglich Drogenstraftäter untergebracht werden sollten. Seit Kurzem werden dort auch politische Gefangene festgehalten und in einigen Fällen gezwungen, Zellen mit Drogenabhängigen zu teilen. Die Lebens- und Hygienebedingungen sind äußerst schlecht, und für Grundbedürfnisse wie sauberes Trinkwasser wird nicht gesorgt. Während der Proteste vom November 2019 wurden mehrere Demonstranten, darunter Minderjährige, im Fashafouyeh-Gefängnis inhaftiert. Berichten zufolge wurden an den Protesten vom November 2019 beteiligte Demonstranten im Fashafouyeh-Gefängnis gefoltert und unmenschlich behandelt, z. B. durch vorsätzliche Verwundung mit kochendem Wasser und die Verweigerung medizinischer Behandlung. Einem Bericht von Amnesty International über das gewaltsame Vorgehen gegen die Proteste vom November 2019 zufolge wurden im Fashafouyeh-Gefängnis Kinder unter 15 Jahren zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Drei der an den Protesten vom November 2019 beteiligten Demonstranten, die derzeit im Fashafouyeh-Gefängnis inhaftiert sind, wurden von einem Teheraner Gericht zum Tode verurteilt.“

Rajaee-Shahr-Gefängnis (auch bekannt als: Gohardasht-Gefängnis)
„Das Rajaee-Shahr-Gefängnis ist seit der Islamischen Revolution von 1979 bekannt für den Entzug von Menschenrechten, einschließlich schwerer physischer und psychischer Folter politischer Gefangener und gewaltloser politischer Gefangener, sowie für Massenhinrichtungen ohne faires Verfahren. Hunderte von Häftlingen, darunter Kinder, wurden nach den Protesten vom November 2019 im Rajaee-Shahr-Gefängnis schwer misshandelt. Es gibt glaubwürdige Berichte über zahlreiche Fälle von Folter und anderer grausamer Bestrafung, auch von Minderjährigen.“

Menschenrechtsgruppen werten die Verlängerung und Ausweitung der EU-Sanktionen gegen das Teheraner Regime als wichtigen Erfolg für ihre Menschenrechtsarbeit. Sie hatten die internationale Staaten-Gemeinschaft mehrfach aufgerufen, Strafmaßnahmen wegen der blutigen Niederschlagung der Bürgerproteste im November 2019 zu verhängen und das Teheraner Regime dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Menschenrechtler fordern weitere wirksame Maßnahmen auf internationaler Ebene, damit die Regime-Gewalt gegen friedliche Demonstranten im Iran ein Ende hat. Alle bisher gegen Demonstranten gefällten Todesurteile und Gefängnisstrafen müssen aufgehoben werden. Alle Gefangenen, die allein wegen ihrer Teilnahme an Bürgerproteten festgehalten werden, müssen unverzüglich freigelassen werden.

zum Amtsblatt der EU zur Erweiterung der Sanktionsliste vom 12.04.2021

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