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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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29. Juni 2021

UNO-Bericht verurteilt Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran

UN-Menschenrechtskommissarin: "Im Iran sind Frauen und Männer aus allen Religionsgemeinschaften, ethnischen Bevölkerungsgruppen und gesellschaftlichen Schichten einer verheerenden Menschenrechtslage ausgesetzt. Die anhaltende Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen ist besorgniserregend."

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Die Hohe Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet (Bild), hat dem in Genf tagenden UN-Menschenrechtsrat am 22. Juni den neuen Bericht des UNO-Generalsekretärs António Guterres über die Menschenrechtslage im Iran vorgelegt. In dem Bericht, der den Zeitraum von Juni 2020 bis März 2021 umfasst, bezeichnet der UNO-Generalsekretär die Menschenrechtslage in dem Land als ernsthaft besorgniserregend.

Michelle Bachelet erklärte, der Generalsekretär sei tief besorgt darüber, dass das Regime im Iran nach wie vor weit verbreitet Anwendung von der Todesstrafe mache. Sie werde willkürlich für eine Reihe von Taten verhängt, die nach dem internationalen Recht keinesfalls mit dem Tode bestraft werden dürften. Oft würden Personen zum Tode verurteilt, die durch Folter zu Geständnissen gezwungen worden seien oder deren Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt worden sei. Auch Demonstranten würden im Iran nach unbegründeten Anklagen zum Tode verurteilt.

Die Menschenrechtskommissarin wies darauf hin, dass im Jahre 2020 im Iran mindestens 267 Menschen, darunter neun Frauen, hingerichtet wurden. Seit Anfang 2021 seien mindestens 95 Menschen hingerichtet worden, darunter sechs Frauen. Mehr als 80 als Minderjährige zum Tode verurteilte Gefangene befänden sich in iranischen Gefängnissen, mindestes vier von ihnen seien in unmittelbarer Hinrichtungsgefahr. Die Zahl der Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogenvergehen habe zugenommen. Davon seien besonders Gefangene aus ethnischen und religiösen Minderheiten betroffen gewesen.

Michelle Bachelet bezeichnete die Gewaltanwendung durch iranische Sicherheitskräfte gegen Protestierende und Passanten im November 2019 als den „seit Jahrzehnten schlimmsten Fall staatlicher Gewalt gegen Proteste“. Nach wie vor seien Demonstranten, Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte, Journalisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft Einschüchterungen, willkürlichen Verhaftungen und Bestrafungen, darunter mit der Todesstrafe, ausgesetzt.

Bis heute sei im Iran niemand für die schweren Menschenrechtsverletzungen, die von Sicherheitskräften gegen Protestierende verübt wurden, zur Rechenschaft gezogen worden. Auch die große Anzahl von dokumentierten Fällen, die belegten, dass Kinder, Frauen und Männer durch Folter und Misshandlungen zu Geständnissen gezwungen werden sollten, sei vom Regime unbeachtet geblieben. Die anhaltende Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen im Iran sei ein wesentlicher Grund zur Besorgnis.

Die Menschenrechtskommissarin stellte weiter fest, dass Personen, die mit den UNO-Menschenrechtsgremien zusammenarbeiten, zahlreichen Repressalien vonseiten des Regimes im Iran ausgesetzt seien. Mehrere Rechtsanwälte seien allein wegen der Ausübung ihres Berufs strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.  Zahlreiche Aktivisten seien in Haft, weil sie sich für Frauenrechte und das Ede der Zwangsverschleierung eingesetzt hätten.

Insgesamt, so Michelle Bachelet, zeuge der Bericht des UNO-Generalsekretärs davon, dass im Iran Frauen und Männer aus allen Religionsgemeinschaften, ethnischen Bevölkerungsgruppen und gesellschaftlichen Schichten einer verheerenden Menschenrechtslage ausgesetzt seien. Es sei bedauerlich, dass die politischen Mitwirkungsrechte im Iran nicht den internationalen Standards entsprächen.

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