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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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22. Oktober 2021

Politische Gefangene im Iran: Atena Daemi ist seit sieben Jahren zu Unrecht in Haft

Menschenrechtsorganisationen rufen die internationale Gemeinschaft auf, sich für die Freilassung von Atena Daemi einzusetzen. Durch konstruierte Anklagen und Willkürurteile wird ihre Haftstrafe immer wieder verlängert, weil sie ihre Proteste gegen Menschenrechtsverletzungen fortsetzt. Sie wird in einem Provinzgefängnis unter menschenunwürdigen Haftbedingungen festgehalten.

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Die 32-jährige Menschenrechtsaktivistin Atena Daemi (Bild) ist seit sieben Jahren zu Unrecht in Haft. Weil sie an ihren Überzeugungen festhält und auch im Gefängnis gegen Menschenrechtsverletzungen protestiert, wird sie immer wieder mit neuen Unrechtsurteilen und Haftverlängerungen bestraft.

Im März 2021 wurde Atena Daemi zwangsweise und unter Gewaltanwendung aus dem Teheraner Evin-Gefängnis in das Lakan-Gefängnis der nordiranischen Stadt Rasht verlegt, die über 300 km von ihrer Heimatstadt Teheran und ihrer Familie entfernt ist.

Die Zwangsverlegung ist eine Strafmaßnahme gegen die Menschenrechtlerin. Sie verstößt sowohl gegen internationales als auch iranisches Recht, wonach Gefangene soweit möglich in Gefängnissen in der Nähe ihres Wohnorts untergebracht werden müssen.

Die Haftbedingungen im Lakan-Gefängnis sind menschenunwürdig. Atena Daemi wird dort zusammen mit drogenabhängigen Häftlingen unter schlimmsten hygienischen Verhältnissen festgehalten. Sie hat in offenen Briefen mehrfach gegen die Menschenrechtsverletzungen protestiert, denen die Gefangenen dort ausgesetzt sind. Aus diesem Grund wird Atena Daemi mit Repressalien bestraft. Immer wieder werden ihr Telefonate und Familienbesuche verboten, und ihr Kontakt mit ihrem Rechtsanwalt wird behindert.

Die Menschenrechtsaktivistin wurde im Oktober 2014 inhaftiert, weil sie sich mit friedlichen Mitteln gegen die Todesstrafe und für die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Iran eingesetzt hat. Sie hat Informationen über Menschenrechtsverletzungen im Iran veröffentlicht und im Internet gegen die Massenhinrichtungen von politischen Gefangenen in den 1980er Jahren protestiert.

Am 4. Juli 2020 hätte Atena Daemi eigentlich freigelassen werden müssen. Doch die Freilassung wurde ihr verweigert, denn sie war im September 2019 zu einer neuen zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Grund für diese Verurteilung war, dass die Menschenrechtlerin aus dem Gefängnis heraus gegen die Hinrichtungen von politischen Gefangenen, die 2018 vollstreckt wurden, protestiert hatte.

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Die Eltern von Atena Daemi appellieren immer wieder an die Weltgemeinschaft, sich für die Freilassung ihrer Tochter einzusetzen, wie hier im März 2021 anlässlich des Geburtstages von Atena Daemi.

Im Januar 2020 wurde Atena Daemi zum dritten Mal angeklagt. In dieser Anklage warf die Regime-Justiz ihr vor, dass sie im Dezember 2019 in einem offenen Brief gemeinsam mit sieben weiteren inhaftierten Menschenrechtsverteidigerinnen ihre Solidarität mit den Familien der im November 2019 von Regime-Truppen getöteten Demonstranten bekundet hat. Aufgrund der dritten Anklage wurde Atena Daemi im Juni 2020 in einem fünfminütigen Willkürprozess zu einer dritten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die Hohe Menschenrechtskommissarin der UNO, Michelle Bachelet, hat bereits im Oktober 2020 mit Besorgnis darauf hingewiesen, dass Dissidenten und Andersdenkende im Iran permanent und systematisch verfolgt werden und dass die Inanspruchnahme von Grundrechten dort kriminalisiert wird. Die Strafjustiz werde als Instrument genutzt, um die Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen.

„Ich rufe zur bedingungslosen Freilassung der Menschenrechtsverteidiger auf, der Rechtsanwälte, politischen Gefangenen, friedlichen Demonstranten und aller Menschen, die ihrer Freiheit beraubt wurden, weil sie ihre Meinung sagten oder ihre Rechte in Anspruch nahmen“, erklärte Bachelet.

Menschenrechtgruppen fordern die sofortige Freilassung von Atena Daemi, die allein deshalb in Haft ist, weil sie ihre Rechte auf Meinungs-, und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hat. Im Iran werden Menschenrechtsverteidiger allein wegen ihrer Überzeugungen und ihrer friedlichen Proteste unter dem Vorwand der „Gefährdung der Staatssicherheit“ mit aller Härte verfolgt. Menschenrechtsverteidiger brauchen internationalen Schutz. Beharrliche weltweite Aufmerksamkeit und starker öffentlicher Druck sind notwendig, um die Repression im Iran zu stoppen.

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