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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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20. November 2021

Iran: Inhaftierten Frauenrechtlerinnen wird medizinische Hilfe verweigert

Monireh Arabshahi und Yasaman Aryani wurden wegen ihrer Proteste gegen den Schleierzwang mit langjähriger Haft bestraft. Im Gefängnis sind sie zusätzlichen Repressalien ausgesetzt.

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Die Lehrerin Monireh Arabshahi und ihre 24-jährige Tochter Yasaman Aryani sind seit über zweieinhalb Jahren im Iran in Haft, weil sie friedlich gegen den Schleierzwang protestiert haben. Die beiden Frauenrechtlerinnen leiden an Krankheiten, die chirurgische Eingriffe notwendig machen. Die Regime-Justiz verweigert ihnen jedoch die Genehmigung, sich außerhalb des Gefängnisses medizinisch behandeln zu lassen.

Eine der grausamen Foltermethoden in den iranischen Gefängnissen ist, den Häftlingen absichtlich den Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung zu verweigern. Zahlreiche politische Häftlinge, darunter Menschenrechtsverteidiger und Frauenrechtlerinnen, sind aus diesem Grund in der Haft zu Tode gekommen oder haben bleibende gesundheitliche Schäden erlitten. Mit der vorsätzlichen Unterlassung medizinischer Hilfe verletzt das Teheraner Regime das Recht der Gefangenen auf Leben und Gesundheit.

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Monireh Arabshahi und Yasaman Aryani wurden im April 2019 in Teheran verhaftet. Sie hatten zusammen mit einer anderen Frauenrechtlerin am Weltfrauentag 2019 in der Teheraner U-Bahn ihre Kopftücher abgenommen (Bild) und zu Ehren des Frauentages Blumen an die weiblichen Fahrgäste verteilt. Videos dieses Protests für Frauenrechte kursierten damals im Internet.

Yasaman Aryani hatte bereits zuvor an mehreren friedlichen Protestaktionen für Frauenrechte und gegen die Unterdrückung mitgewirkt. Im Herbst 2018 wurde sie von einem Regime-Gericht zu einem Jahr Haft verurteilt, weil sie im August 2018 in Teheran an einer Demonstration für soziale Gerechtigkeit teilgenommen hatte.

Monireh Arabshahi und Yasaman Aryani wurden wegen ihrer Proteste gegen den Schleierzwang zu Gefängnisstrafen von jeweils fünfeinhalb Jahren verurteilt. Zuerst wurden sie im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten. Im Oktober 2020 wurden sie dann zwangsweise in das Kachoui-Gefängnis der Stadt Karaj verlegt. Die „Verbannung“ in Haftanstalten außerhalb Teherans ist eine Repressalie, die den Zweck hat, die Gefangenen voneinander zu isolieren und Kontakte zu ihren Familienangehörigen oder Rechtsbeiständen noch weiter zu erschweren.

Das Teheraner Regime demonstriert seine extreme Frauenfeindlichkeit, indem es friedliche Proteste für Frauenrechte kriminalisiert und Aktivistinnen, die sich gegen die Unterdrückung und den Schleierzwang auflehnen, brutal verfolgt und bestraft. Nach dem Völkerrecht verstößt der Schleierzwang gegen grundlegende Menschenrechte, u.a. gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie auf Privatsphäre von Frauen und Mädchen.

Menschenrechtsgruppen fordern die sofortige Freilassung von Monireh Arabshahi und Yasaman Aryani und aller anderen Gefangenen, die im Iran inhaftiert sind, weil sie sich für Frauenrechte einsetzen. Die Weltgemeinschaft muss sich nachdrücklich für die Frauen einsetzen, die im Iran verfolgt werden, weil sie gegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen eintreten.

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