Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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27. November 2021

Iran: Regime beharrt weiter auf der Todesstrafe gegen Minderjährige

Das Teheraner Regime hat erneut seine Grausamkeit demonstriert und einen jungen Gefangenen hinrichten lassen, der als Minderjähriger zum Tode verurteilt worden war. Bärbel Kofler, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, hat die Hinrichtung verurteilt.

Arman-120Der 24jährige Arman Abdolali (Bild) wurde am 24. November im Rajai-Shahr-Gefängnis nahe Teheran hingerichtet. Damit hat sich das Teheraner Regime erneut rücksichtslos über alle internationalen Appelle zum Stopp der Hinrichtung hinweggesetzt,

Arman Abdolali war erst 17 Jahre alt, als er verhaftet wurde. Anschließend wurde er in einem grob unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt. Nach seiner Verhaftung wurde er 76 Tage lang in Isolationshaft festgehalten und durch Folter zu einem falschen Geständnis gezwungen.

Das Teheraner Regime beharrt weiter auf der Hinrichtung von Minderjährigen, obwohl das Völkerrecht dies strikt verbietet. Damit verletzen die Machthaber im Iran die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung bewusst und systematisch.

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbieten ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige. Dennoch ist der Iran das Land mit den meisten hingerichteten Minderjährigen weltweit.

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Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, hat die Hinrichtung verurteilt. In einer Pressemitteilung von Bärbel Kofler vom 24.11.2021 heißt es dazu u.a.:

„Ich bin schockiert über die Hinrichtung von Arman Abdolali, der zum Zeitpunkt der ihm angelasteten Tat minderjährig war. Die Todesstrafe ist eine unmenschliche Art der Bestrafung, welche die Bundesregierung unter allen Umständen ablehnt. Zudem hat Iran sowohl die VN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Beide verbieten die Hinrichtung von Minderjährigen und Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind. Es bestehen zudem beträchtliche Zweifel daran, dass in dem Verfahren von Arman Abdolali rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden. Ich appelliere mit Nachdruck an die Verantwortlichen in Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und von ihrer Verhängung grundsätzlich abzusehen.“

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