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29. November 2021

UNO-Resolution fordert Ende der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen im Iran

UNO: Im Iran sind inhaftierte Demonstranten und andere politische Gefangene exzessiver Gewaltanwendung, willkürlicher Gefangenschaft, Folter und anderer grausamer Misshandlungen zur Erzwingung von Geständnissen ausgesetzt. Die Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen im Iran ist alarmierend hoch.

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Am 17. November hat der Menschenrechtsausschuss der UNO-Vollversammlung in New York eine neue Resolution zur Menschenrechtslage im Iran beschlossen. Darin fordert die Weltgemeinschaft das Regime im Iran nachdrücklich auf, die Menschenrechtsverletzungen zu stoppen und seine diesbezüglichen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Mehrere Länder hatten sich gemeinsam für die Verabschiedung der Resolution eingesetzt, darunter auch Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die USA.

In der Resolution wird hervorgehoben, dass glaubhafte und unabhängige Untersuchungen aller schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran notwendig seien. Umfangreiche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Verantwortlichen für diese Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung zu ziehen und die Straflosigkeit zu beenden. Die Resolution weist auch darauf hin, dass das Regime im Iran die Menschenrechtsverletzungen durch die Vernichtung von Beweisen zu vertuschen sucht.

Unter den schweren Menschenrechtsverletzungen, denen inhaftierte Demonstranten und andere politische Gefangene ausgesetzt sind, nennt die Resolution u.a. exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Gefangenschaft, Folter und andere grausame Misshandlungen zur Erzwingung von Geständnissen. Alarmierend seien auch die Fälle von Gefangenen, die auf ungeklärte Weise in der Haft zu Tode gekommen seien, sowie die Fälle von Personen, die spurlos verschwunden oder willkürlich von Regime-Truppen getötet worden seien.

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Bereits Ende Oktober hatte Javaid Rehman (Bild), der UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage im Iran, dem Menschenrechtsausschuss der UN-Generalversammlung seinen Jahresbericht vorgelegt. Darin ging der UN-Experte auch darauf ein, dass die schweren Völkerrechtsverbrechen, die u.a. von iranischen Regime-Funktionären in höchsten Machtpositionen begangen wurden, weiterhin ungestraft bleiben. Familienangehörige der Opfer, Menschenrechtler, Rechtsanwälte und Journalisten, die das Ende der Straflosigkeit von Regime-Funktionären forderten, würden in schlimmster Weise eingeschüchtert und verfolgt.

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Die Weltgemeinschaft bekundet in der am 17. November beschlossenen Resolution ernsthafte Besorgnis darüber, dass die Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen im Iran weiterhin alarmierend hoch sei. Es seien auch Personen für vage definierte Vergehen hingerichtet worden, die nach internationalem Recht gar keine Straftaten darstellten. Mit dieser Hinrichtungspraxis verletze das Teheraner Regime seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen.

Weiterhin wird das Teheraner Regime aufgefordert, die Hinrichtung von Minderjährigen zu stoppen. Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide vom Iran ratifiziert – verbieten ausnahmslos und strikt die Hinrichtung von Menschen, die bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren.

Die Resolution fordert die Freilassung aller Gefangenen, die allein deshalb in Haft sind, weil sie ihre Menschenrechte in Anspruch genommen haben, darunter auch der Personen, die wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Bürgerprotesten inhaftiert wurden. Weiterhin müsse das Regime die Menschenrechte friedlicher Demonstranten und Menschenrechtsaktivisten achten und die Repressalien gegen sie und ihre Familienangehörigen stoppen.

Internationale Menschenrechtsgruppen hatten sich bei der UNO für die Resolution eingesetzt und werten ihre Verabschiedung als Erfolg für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Menschenrechtler auf das ganzen Welt fordern, dass die Funktionäre des Teheraner Regimes, die an Massenhinrichtungen beteiligt waren, auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt werden sollten. Die massenweisen, systematischen Tötungen von Regimegegnern, besonders die Massenhinrichtungen von tausenden iranischen politischen Gefangenen im Jahre 1988, sind Völkerrechtsverbrechen. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips können Völkerrechtsverbrechen auf der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, in welchem Land die Taten begangen wurden. Diese Straftaten verjähren nicht. Das Weltrechtsprinzip ist ein wichtiges Instrument, um die Täter der Völkerrechtsverbrechen im Iran zu bestrafen. Die aktuellen schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran können nur gestoppt werden, wenn die UNO entschlossene und wirksame Maßnahmen gegen die herrschende Straflosigkeit ergreift.

zum Resolutionsentwurf, der am 17.11.2021 im Menschenrechtsausschuss der UN-Vollversammlung verabschiedet wurde



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