Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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18. Oktober 2022

Unterdrückung der Bürgerproteste im Iran: EU verhängt Sanktionen gegen Funktionäre und Organe des Teheraner Regimes

Rat der EU: "Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verurteilen den weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstrierende. Dies ist nicht zu rechtfertigen und inakzeptabel. Die Menschen in Iran haben, wie überall, das Recht auf friedlichen Protest und dieses Recht muss unter allen Umständen gewährleistet sein. Die EU erwartet daher, dass Iran die gewaltsame Niederschlagung der friedlichen Proteste unverzüglich einstellt, die inhaftierten Personen freilässt und den freien Informationsfluss, einschließlich des Internetzugangs, gewährleistet."

In einer Pressemitteilung des Rates der EU vom 17. Oktober 2022 heißt es:

Iran: Sanktionen der EU gegen Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben

Der Rat hat heute im Rahmen der angesichts der Menschenrechtslage in Iran bestehenden Sanktionsregelung elf Personen und vier Organisationen in die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Dieser Schritt erfolgt aufgrund ihrer Rolle beim Tod von Mahsa Amini und bei der gewaltsamen Reaktion auf die jüngsten Demonstrationen in Iran.

Zu den heutigen Benennungen gehören die für den Tod von Mahsa Amini Verantwortlichen, nämlich die iranische Sittenpolizei und zwei ihrer wichtigsten Mitglieder, Mohammad Rostami und Hajahmad Mirzaei. Darüber hinaus benennt die EU die iranischen Strafverfolgungskräfte sowie eine Reihe ihrer lokalen Anführer für ihre Rolle bei der brutalen Unterdrückung der Proteste. Ferner hat die EU den iranischen Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie, Issa Zarepour, in die Liste aufgenommen, da er für die Abschaltung des Internets verantwortlich war.

Die heute verhängten Maßnahmen umfassen ein Einreiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten. Darüber hinaus ist es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, den in der Liste enthaltenen Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit der angesichts der Menschenrechtslage in Iran bestehenden Sanktionsregelung wird auch die Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung und von Ausrüstung für die Überwachung des Telefonverkehrs nach Iran verboten.

Die Liste enthält nun insgesamt 97 Personen und acht Organisationen.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verurteilen den weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstrierende. Dies ist nicht zu rechtfertigen und inakzeptabel. Die Menschen in Iran haben, wie überall, das Recht auf friedlichen Protest und dieses Recht muss unter allen Umständen gewährleistet sein.

Die EU erwartet daher, dass Iran die gewaltsame Niederschlagung der friedlichen Proteste unverzüglich einstellt, die inhaftierten Personen freilässt und den freien Informationsfluss, einschließlich des Internetzugangs, gewährleistet. Ferner erwartet die EU, dass Iran die Zahl der Todesfälle und Verhaftungen bekannt gibt und allen Inhaftierten ein ordentliches Verfahren gewährt. Die Tötung von Mahsa Amini muss ordnungsgemäß untersucht werden und jede nachweislich für ihren Tod verantwortliche Person muss zur Rechenschaft gezogen werden.

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