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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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15. November 2022

Gewalt gegen Demonstranten: Neue EU-Sanktionen gegen das Regime im Iran

Die EU-Mitgliedstaaten haben mit weiteren Sanktionen auf die Gewalt gegen friedliche Proteste im Iran reagiert. Neue Strafmaßnahmen richten sich unter anderem gegen den inneren Machtzirkel der Revolutionsgarden. Die EU fordert nachdrücklich, dass das Regime die gewaltsame Niederschlagung der friedlichen Proteste unverzüglich einstellt, die inhaftierten Personen freilässt und den freien Informationsfluss, einschließlich des Internetzugangs, gewährleistet.

In einer Pressemitteilung des Rates der EU vom 14. November 2022 heißt es:

Iran: EU verhängt weitere Sanktionen gegen Urheber schwerer Menschenrechtsverletzungen

Der Rat hat heute im Rahmen der bestehenden Sanktionsregelung angesichts der Menschenrechtslage in Iran 29 Personen und 3 Organisationen in die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Dieser Schritt erfolgt aufgrund ihrer Rolle im Zusammenhang mit dem Tod von Mahsa Amini und der gewaltsamen Reaktion auf die jüngsten Demonstrationen in Iran.

„Die EU verurteilt aufs Schärfste das inakzeptable gewaltsame Vorgehen gegen die Demonstrierenden. Wir stehen an der Seite der iranischen Bevölkerung und unterstützen ihr Recht darauf, friedlich zu protestieren und ihre Forderungen und Ansichten frei zu äußern. Wir verhängen heute zusätzliche Sanktionen gegen diejenigen, die für die Unterdrückung der iranischen Demonstrierenden verantwortlich sind.“
Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik

Zu den heutigen Benennungen gehören die vier Mitglieder des Trupps, der für die willkürliche Verhaftung von Mahsa Amini verantwortlich ist, Provinzleiter der iranischen Strafverfolgungskräfte und des Korps der Iranischen Revolutionsgarde sowie der Befehlshaber der Bodentruppen der iranischen Armee, Brigadegeneral Kiyumars Heidari, aufgrund ihrer Rolle bei der brutalen Unterdrückung der jüngsten Proteste. Darüber hinaus benennt die EU den iranischen staatlichen Fernsehsender Press TV, der für die Produktion und Ausstrahlung erzwungener Geständnisse von Inhaftierten verantwortlich ist. Ferner nimmt die EU den Leiter der iranischen Cyber-Polizei, Vahid Mohammad Naser Majid, in die Liste auf, da er für die willkürliche Festnahme von Personen, die im Internet Kritik am iranischen Regime äußern, verantwortlich ist. Schließlich hat die EU auch den iranischen Innenminister Ahmad Vahidi benannt, der die Verantwortung für die Strafverfolgungskräfte trägt, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben.

Die heute verhängten Maßnahmen umfassen ein Einreiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten. Darüber hinaus ist es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, den in der Liste enthaltenen Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit der angesichts der Menschenrechtslage in Iran bestehenden Sanktionsregelung wird auch die Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung und von Ausrüstung für die Überwachung des Telefonverkehrs nach Iran verboten.

Die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, die im Rahmen der bestehenden Sanktionsregelung angesichts der Menschenrechtslage in Iran restriktiven Maßnahmen unterliegen, umfasst nun insgesamt 126 Personen und 11 Organisationen.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verurteilen den fortwährenden, weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstrierende. Dies ist nicht zu rechtfertigen und inakzeptabel. Die Menschen in Iran haben, wie überall, das Recht auf friedlichen Protest und dieses Recht muss unter allen Umständen gewährleistet sein.

Die EU fordert nachdrücklich, dass Iran die gewaltsame Niederschlagung der friedlichen Proteste unverzüglich einstellt, die inhaftierten Personen freilässt und den freien Informationsfluss, einschließlich des Internetzugangs, gewährleistet. Ferner fordert die EU Iran nachdrücklich auf, die Zahl der Todesfälle und Verhaftungen bekanntzugeben, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und allen Inhaftierten ein ordentliches Verfahren zu gewähren. Darüber hinaus muss die Tötung von Mahsa Amini unabhängig und transparent untersucht werden, und jede nachweislich für ihren Tod verantwortliche Person muss zur Rechenschaft gezogen werden.

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