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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
0923-BR-500
02. Juni 2023

Iran: Zwei Journalistinnen vor Gericht - Harte Strafen drohen

Die Organisation Reporter ohne Grenzen fordert die Freilassung von Elaheh Mohammadi und Nilufar Hamedi. Sie wurden wegen "Verschwörung und Rebellion gegen die nationale Sicherheit" und "staatsfeindlicher Propaganda" angeklagt - Vorwürfe, die möglicherweise mit der Todesstrafe geahndet werden.

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In Teheran haben die Prozesse gegen zwei Journalistinnen begonnen, die seit acht Monaten in Gefangenschaft sind. Elaheh Mohammadi (rechts im Bild) und Nilufar Hamedi gehörten zu den Ersten, die über den Tod der Iranerin Mahsa Amini berichteten. Der Tod von Mahsa Amini nach Misshandlungen durch die Sittenpolizei hatte im September 2022 landesweite Proteste gegen die Diktatur ausgelöst. Die Regime-Justiz hat die Journalistinnen als „ausländische Agentinnen“ angeklagt und wirft ihnen Propaganda gegen den Staat vor. Die Sorge ist groß, dass die Frauen in den Prozessen, die hinter verschlossenen Türen stattfinden, harte Strafen erhalten.

Verhandelt wird das Verfahren vor einem berüchtigten Revolutionsgericht, dessen Vorsitzender Richter Abolghassem Salawati für besonders harte Unrechtsurteile gegen politische Gefangene und Menschenrechtler bekannt ist. Im Zusammenhang mit der jüngsten Protestwelle hat Salawati mehrere Demonstranten zum Tode verurteilt. Salawati ist einer der Funktionäre des Regimes im Iran, gegen die die Europäische Union Einreiseverbote und Vermögenssperren verhängt hat, weil ihnen seit Jahren andauernde schwere Verstöße gegen die Menschenrechte nachgewiesen wurden.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF), die sich weltweit für Informationsfreiheit einsetzt, hat die Prozesse gegen die Journalistinnen verurteilt, und fordert, dass sie sofort freigelassen werden, anstatt mit möglichen Todesstrafen rechnen zu müssen.

In einer Pressemitteilung vom 26.05.2023 bezeichnete RSF die Gerichtsverfahren als „Scheinprozesse“. Die beiden Journalistinnen seien wegen „Verschwörung und Rebellion gegen die nationale Sicherheit“ und „staatsfeindlicher Propaganda“ angeklagt werden - Vorwürfe, die möglicherweise mit der Todesstrafe geahndet werden.

Wie RSF berichtete, habe keine der beiden Journalistinnen vor den Prozessen Einsicht in die Akte des Strafverfahrens erhalten. Auch sei es ihnen nicht gestattet worden, mit ihren Anwälten zu sprechen, um ihre Verteidigung vorzubereiten.

Jonathan Dagher, der Leiter der RSF-Abteilung für den Nahen Osten, erklärte, dass diese Prozesse allein das Ziel hätten, die Verfolgung der beiden Journalistinnen zu legitimieren.

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