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Iranischer Geschäftsträger ins Kanzleramt einbestellt / zahlreiche internationale Proteste gegen angekündigten Prozess
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dem Iran ihre Sorge um sieben in Iran inhaftierte Angehörige der Religionsgruppe der Bahai übermitteln lassen. Dazu wurde Irans Geschäftsträger vom Berater für Außen- und Sicherheitspolitik, Christoph Heusgen, in das Kanzleramt einbestellt, wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am 18. Februar 2009 mitteilte.
Die sieben Führungsmitglieder der Bahai, Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm, müssen sich von kommender Woche an wegen angeblicher "Spionage für Israel", "Beleidigung religiöser Gefühle" und "Propaganda gegen die Islamische Republik" vor Gericht verantworten. Als Verteidigerin soll Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi auftreten.

Heusgen habe die iranische Regierung aufgefordert, sehr rasch ein Verfahren gemäß internationalen Standards oder die Freilassung einzuleiten, sagte Wilhelm. Dabei müssten ein öffentliches Verfahren, eine unabhängige Prozessbeobachtung und der Zugang der Anwältin zu den Prozessakten und Kontakt zu den Inhaftierten möglich sein.
Ein Andauern des bisherigen Zustandes oder ein Fortgang des Verfahrens unter ungeklärten rechtlichen Bedingungen, die internationalen Standards nicht genügten, würde zu einer Belastung der Beziehungen der internationalen Staatengemeinschaft zum Iran führen.
Präsident des Europäischen Parlaments fordert Freilassung der Bahai im Iran
Am 18. Februar, zu Beginn der Plenartagung in Brüssel, gab der Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, eine Erklärung zum Gerichtsverfahren gegen die Führungsmitglieder der Bahai im Iran ab.
Erneut gebe es besorgniserregende Meldungen aus Iran, erklärte Pöttering. Sieben Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahai seien seit Mai 2008 inhaftiert, in diesen acht Monaten sei ihnen jede Möglichkeit eines Rechtsbeistandes verweigert worden.
Das Europäische Parlament fordere die iranischen Behörden erneut eindringlich auf, die Menschenrechte und die Rechte religiöser Minderheiten zu respektieren und ihre Anklage gegen die sieben Führungsmitglieder der Bahai zu überdenken. Diese Menschen würden ausschließlich wegen ihres Glaubens inhaftiert und sollten unverzüglich freigelassen werden.
Am Vortag hatte die Europäische Union in einer offiziellen Erklärung ihre Besorgnis über den bevorstehenden Prozess gegen die sieben Bahai-Angehörigen zum Ausdruck gebracht. Darin heißt es u.a.:
„Die EU möchte zum Ausdruck bringen, dass sie alle Formen der Diskriminierung und Unterdrückung, insbesondere wenn diese gegen die Ausübung einer Religion gerichtet sind, entschieden ablehnt. In diesem Zusammenhang ersucht die EU die Islamische Republik Iran eindringlich, die religiösen Minderheiten in Iran zu achten und zu schützen und alle Gefangenen freizulassen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder der Ausübung ihrer Religion inhaftiert sind.“
nach Pressemeldungen
Günter Verheugen: "Wir erwarten von den Vereinten Nationen und dem UN-Sonderbeauftragten Martin Kobler, dass sie sich nicht dem Druck der irakischen Regierung beugen und dass sie sich in dieser Frage nicht neutral verhalten. Sie haben Partei zu ergreifen für diejenigen, deren Leben und Freiheit auf dem Spiel stehen."
Die Mitgliedsländer des Europarats werden aufgerufen, positiv über die Aufnahme von iranischen Oppositionellen aus Ashraf zu entscheiden.
"Es ist die Pflicht der UNO, die wehrlosen Menschen in Ashraf zu schützen und ihre sichere Ausreise in westliche Länder zu ermöglichen."