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Weltweit hatten sich Menschenrechtsorganisationen, Parlamentarier, Kirchenführer und Juristen für ihre Freilassung eingesetzt. Exiliraner hatten mit Hungerstreiks und Mahnwachen zur Rettung der Gefangenen aufgerufen, denen die Zwangsabschiebung in den Iran drohte.
Am Mittwoch wurden 36 iranische Flüchtlinge, die Ende Juli bei der gewaltsamen Erstürmung ihres Lagers nördlich von Bagdad festgenommen worden waren, nach 72 Tagen willkürlicher Gefangenschaft wieder auf freien Fuß gesetzt und in das Lager zurückgebracht. Dies geschah, nachdem weltweit zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, Parlamentarier und Kirchenführer gegen die ungerechtfertigte Gefangennahme der Iraner protestiert hatten, darunter Amnesty International, die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) und das Oberhaupt der Anglikanischen Kirche, Dr. Rowan Williams. Auch im Irak hatten sich Parlamentarier und Menschenrechtler für die gefangenen Flüchtlinge eingesetzt. Weltweit hatten Exiliraner mit Hungerstreiks und Mahnwachen auf den Fall aufmerksam gemacht und die internationale Gemeinschaft zur Rettung der Gefangenen aufgerufen, denen die Zwangsabschiebung in den Iran drohte.

Die 36 Männer waren am 28. Juli 2009 willkürlich festgenommen worden, als das Lager Ashraf von irakischen Truppen unter Anwendung von exzessiver Gewalt gestürmt wurde. Dort leben ca. 3500 Exiliraner, die der iranischen Oppositionsbewegung Volksmudschahedin angehören. Das Teheraner Regime verlangt die Auflösung des Lagers und die Zwangsabschiebung der dort lebenden iranischen Oppositionellen in den Iran. Bei den Übergriffen irakischer Truppen gegen die unbewaffneten Lagerbewohner wurden Ende Juli 11 Flüchtlinge getötet, es gab über 400 Verletzte, darunter viele Frauen.
Die 36 festgenommenen Lagerbewohner wurden bis Ende September ohne Anklage in einer Polizeistation der Stadt Khalis in der Provinz Diyala nördlich von Bagdad gefangen gehalten. Der Gesundheitszustand der Männer, von denen mehrere bei ihrer Festnahme durch Schläge verletzt worden waren, verschlechterte sich dort immer mehr, da sie aus Protest gegen ihre Inhaftierung und Misshandlung in einen Hungerstreik getreten waren.

Seit dem 24. August hat der mit der Untersuchung befasste Richter dreimal die Freilassung der 36 Männer angeordnet. Es wurde keine Anklage gegen sie erhoben. Die lokale Polizei weigerte sich aber, die Gefangenen freizulassen, entgegen den Bestimmungen der irakischen Rechtsordnung.
Obwohl auch der Oberstaatsanwalt des Irak die Freilassung der 36 Exiliraner angeordnet hat, wurden die Gefangenen am 1. Oktober von der irakischen Polizei zwangsweise in eine Haftanstalt in Bagdad verlegt. Dabei wurden sie erneut geschlagen und getreten, wobei mehrere von ihnen erneut Verletzungen und Knochenbrüche erlitten.

Am 7. Oktober wurden die 36 Männer schließlich freigelassen und durften in das Lager Ashraf zurückkehren, wo sie die notwendige medizinische Versorgung erhielten.
Den in Ashraf lebenden Exiliranern wurde 2004 entsprechend des Vierten Genfer Abkommens der Status als "völkerrechtlich geschützte Personen" zuerkannt. Daher ist ihre Zwangsabschiebung oder -Umsiedlung völkerrechtlich untersagt. Menschenrechtler weltweit fordern die Stationierung einer Beobachtermission der UNO in Ashraf, um weitere gewaltsame Übergriffe auf die Flüchtlinge zu verhindern.
nach Agenturmeldungen
Günter Verheugen: "Wir erwarten von den Vereinten Nationen und dem UN-Sonderbeauftragten Martin Kobler, dass sie sich nicht dem Druck der irakischen Regierung beugen und dass sie sich in dieser Frage nicht neutral verhalten. Sie haben Partei zu ergreifen für diejenigen, deren Leben und Freiheit auf dem Spiel stehen."
Die Mitgliedsländer des Europarats werden aufgerufen, positiv über die Aufnahme von iranischen Oppositionellen aus Ashraf zu entscheiden.
"Es ist die Pflicht der UNO, die wehrlosen Menschen in Ashraf zu schützen und ihre sichere Ausreise in westliche Länder zu ermöglichen."