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Weltweit trauern Menschen um den 21jährigen Behnud Shojai, der am 11. Oktober in Teheran hingerichtet wurde.
12.10.2009 -
Unter Verletzung des Völkerrechts wurde im Iran erneut ein junger Mann hingerichtet, der als Minderjähriger zum Tode verurteilt worden war. Das Teheraner Regime hat sich damit wieder über die Proteste von Menschenrechtlern im Iran und weltweit hinweggesetzt. Die Hinrichtung stellt einen Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen des Regimes dar, insbesondere gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die beide die Hinrichtung von Minderjährigen oder von Straftätern, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, unmissverständlich untersagen.
Behnud Shojai wurde am Morgen des 11. Oktober im Teheraner Evin-Gefängnis durch den Strang hingerichtet. In der Nacht vorher hatten sich mehrere Hundert iranische Menschenrechtsverteidiger, darunter auch Mütter anderer Opfer des Regimes, vor dem Gefängnis versammelt, in der Hoffnung, die Hinrichtung noch verhindern zu können.

Behnud Shojai wurde zum Tode verurteilt, obwohl er das ihm vorgeworfene Tötungsdelikt nicht vorsätzlich begangen hat. Er war zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt. Während der Gerichtsverhandlung stand ihm kein Anwalt zur Seite. Seit vier Jahren war Behnud Shojai im Todestrakt inhaftiert - gemeinsam mit anderen zum Tode Verurteilten, deren Hinrichtung er zum Teil mitansehen musste.
Im Iran gilt das fundamentalistische „Vergeltungsgesetz“, nach dem eine Tötung auch dann mit dem Tode bestraft wird, wenn sie unabsichtlich oder in Notwehr geschah. Die verurteilten Minderjährigen sind Opfer der Willkürjustiz der Diktatur im Iran, die der Bevölkerung ihre Macht durch Repression aufzwingt. Die Gerichtsprozesse entsprechen keinesfalls rechtsstaatlichen Prinzipien. Oft werden Geständnisse durch Folter erzwungen. In vielen Fällen haben die jugendlichen Angeklagten keinen Rechtsbeistand.
Internationale Menschenrechtsorganisationen und die EU hatten sich mehrmals dafür eingesetzt, dass die Hinrichtung von Behnud Shojai verhindert und die Todesstrafe umgewandelt wird.
In einer Erklärung der Ratspräsidentschaft der Europäischen Union vom 8. September 2009 heißt es dazu u. a.: „Die Europäische Union fordert die Islamische Republik Iran eindringlich auf, sich an das Völkerrecht zu halten, die Hinrichtung von Behnoud Shojaee, Reza Padashi und Hossein Haghi sowie aller anderen jugendlichen Straftäter zu stoppen, für solche Straftäter andere Strafen in Erwägung zu ziehen und die in den internationalen Normen und Standards verankerten Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, zu beachten.

Die Europäische Union verurteilt die fortgesetzte Zunahme von Todesurteilen und Hinrichtungen in der Islamischen Republik Iran. Zugleich bekräftigt sie ihre bereits seit langem vertretene Haltung, dass die Todesstrafe unter allen Umständen abzulehnen ist, und erinnert daran, dass ein etwaiger Justizirrtum oder eine gerichtliche Fehlentscheidung bei der Anwendung der Todesstrafe den unumkehrbaren Verlust eines Menschenlebens bedeutet. Der Vorsitz appelliert weiterhin an die iranische Regierung, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen und einstweilen ein Moratorium für Hinrichtungen auszusprechen, wie es in den Resolutionen 62/149 und 63/168 der Generalversammlung der Vereinten Nationen nachdrücklich gefordert wird.“
zur Kampagne für Jugendliche in der Todeszelle
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