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13. Oktober 2009

UN-Menschenrechtskommissarin fordert Ende der Hinrichtungen von Minderjährigen im Iran

UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay hat die Hinrichtung von Behnud Shojai am 11. Oktober in Teheran scharf verurteilt. Er war als Minderjähriger zum Tode verurteilt worden.

UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay fordert ein Ende der Hinrichtungen von Minderjährigen im Iran.Die Chefin der UN-Menschenrechtsbehörde rief den Iran auf, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Iran ist Mitgliedsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, die beide die Hinrichtung von Minderjährigen oder von Straftätern, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, unmissverständlich untersagen. Navi Pillay forderte Änderungen des iranischen Strafrechts, damit den „Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern ein für allemal ein Ende gesetzt wird“.

Auch der UN-Sonderberichterstatter für außergerichtliche und willkürliche Hinrichtungen, Prof. Philip Alston, verurteilte die Hinrichtung von Behnud Shojai und forderte Maßnahmen des UN-Menschenrechtsrates, um weitere Hinrichtungen von Minderjährigen im Iran zu verhindern.

„Das Verbot der Hinrichtung von minderjährigen Straftätern - Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat unter 18 Jahre alt waren - gehört zu den klarsten und wichtigsten internationalen Menschenrechtsnormen. Es ist unzweideutig und erlaubt keinerlei Ausnahmen“, so der UN-Menschenrechtsexperte Alston.

Behnud Shojai wurde am 11.10.2009 in Teheran hingerichtet. Er war mit 17 Jahren zum Tode verurteilt worden.In ihrer Erklärung vom 13. Oktober forderte UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay die iranische Justiz außerdem auf, drei Todesurteile gegen Regierungskritiker zurückzunehmen. Der Verlauf der Prozesse gegen drei Demonstranten gebe Anlass zu "großer Besorgnis", erklärte sie in Genf. Höhere Instanzen müssten die Verfahren "sorgfältig überprüfen".

Internationale Abkommen, die der Iran unterzeichnet habe, verlangten, dass Todesurteile nur bei schwersten Verbrechen und nach absolut fairen Verfahren verhängt werden dürfen. Die Todesstrafe für Verbrechen, bei denen kein Todesopfer zu beklagen sei, stehe im Widerspruch zur internationalen Verpflichtung über Bürger- und politische Rechte, sagte Pillay.

Die iranische Nachrichtenagentur Isna hatte am Samstag unter Berufung auf das Justizministerium gemeldet, das Revolutionsgericht in Teheran habe drei Demonstranten zum Tode verurteilt. Sie werden beschuldigt, an Protesten gegen die Regierung teilgenommen und einer "verbotenen Organisationen" angehört zu haben.

nach Pressemitteilungen der UN

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