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Unter Bruch des Völkerrechts wurde im Iran erneut ein junger Mann hingerichtet, der mit 17 Jahren zum Tode verurteilt worden war.
21.12.2009 - In einer Erklärung vom 18. Dezember verurteilte die schwedische Ratspräsidentschaft der Europäischen Union die Hinrichtung von Mosleh Zamani und äußerte sich besorgt darüber, dass der Iran weiterhin Menschen hinrichtet, die als Minderjährige straffällig geworden sind. Auch Amnesty International verurteilte die Hinrichtung, mit der das iranische Regime erneut gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes untersagen beide die Hinrichtung von Minderjährigen oder von Straftätern, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, unmissverständlich.
Der 20jährige Mosleh Zamani war am Morgen des 17. Dezember im Dizel-Abad-Gefängnis der westiranischen Stadt Kermanschah durch den Strang hingerichtet worden. Vor dem Gefängnis hatten sich Berichten zufolge 200 Menschenrechtsaktivisten versammelt, um gegen die Hinrichtung zu protestieren.
Mosleh Zamani war im Jahre 2006 zum Tode verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, im Alter von 17 Jahren seine Freundin vergewaltigt zu haben. Er hatte während des Verfahrens keinen qualifizierten Rechtsbeistand. Der Prozess entsprach keineswegs den internationalen Normen für ein faires Gerichtsverfahren. Das Opfer der Mosleh Zamani zur Last gelegten Tat hat später die Anzeige zurückgezogen, da es sich um keine Vergewaltigung gehandelt habe. Das Berufungsgericht weigerte sich jedoch, diesen Sachverhalt zu berücksichtigen, und bestätigte das Todesurteil, um ein „Exempel für andere junge Iraner zu statuieren“.
Mosleh Zamani war zunächst im Gefängnis der Stadt Sanandaj in Iranisch-Kurdistan in Haft und wurde erst kürzlich in das Dizel-Abad-Gefängnis von Kermanschah verlegt.
Die EU-Ratspräsidentschaft wies in ihrer Erklärung auf die bereits seit langem vertretene Haltung der EU hin, dass „die Todesstrafe unter allen Umständen abzulehnen ist“, und erinnerte daran, dass „ein etwaiger Justizirrtum oder eine gerichtliche Fehlentscheidung bei der Anwendung der Todesstrafe den unumkehrbaren Verlust eines Menschenlebens bedeutet.“ Die Ratspräsidentschaft rief die iranische Regierung auf, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen und einstweilen ein Moratorium für Hinrichtungen auszusprechen, wie es in den Resolutionen 62/149 und 63/168 der Generalversammlung der Vereinten Nationen nachdrücklich gefordert wird.
Günter Verheugen: "Wir erwarten von den Vereinten Nationen und dem UN-Sonderbeauftragten Martin Kobler, dass sie sich nicht dem Druck der irakischen Regierung beugen und dass sie sich in dieser Frage nicht neutral verhalten. Sie haben Partei zu ergreifen für diejenigen, deren Leben und Freiheit auf dem Spiel stehen."
Die Mitgliedsländer des Europarats werden aufgerufen, positiv über die Aufnahme von iranischen Oppositionellen aus Ashraf zu entscheiden.
"Es ist die Pflicht der UNO, die wehrlosen Menschen in Ashraf zu schützen und ihre sichere Ausreise in westliche Länder zu ermöglichen."