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Wegen ihrer Beteiligung an den Protesten Ende Dezember forderte der Chefankläger des Regimes die Todesstrafe für die Angeklagten.
Nach iranischen Presseberichten hat am 18. Januar vor einem Teheraner Revolutionsgericht der Prozess gegen fünf Teilnehmer der Oppositionsproteste im Dezember begonnen. Die Namen der Angeklagten, bei denen es sich um drei Männer und zwei Frauen handelt, wurden nicht bekannt geben.

Ihnen wird "Feindschaft gegen Gott" vorgeworfen, die Bezeichnung des Regimes für Aufruhr gegen den Staat. Damit droht ihnen die Todesstrafe. "Die Personen wurden festgenommen, weil sie die Unruhen während des Aschura-Festes (am 27. Dezember) organisiert haben. Zudem waren sie maßgeblich daran beteiligt, Bilder von den Protesten ins Ausland zu senden", zitierten Agenturen den Teheraner Generalstaatsanwalt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll es sich bei den Angeklagten um Mitglieder der Oppositionsbewegung Volksmudschahedin handeln. Mitglieder und Unterstützer dieser Bewegung werden im Iran mit aller Härte verfolgt. Immer wieder werden Familienangehörige von Mitgliedern der Volksmudschahedin willkürlich festgenommen. Mehrere sind allein wegen ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Nachdem mehrere Regimefunktionäre Anfang Januar die Todesstrafe für Teilnehmer der Protestdemonstrationen gefordert hatten, haben Menschenrechtsorganisationen davor gewarnt, dass eine Welle von Todesurteilen gegen politische Gefangene bevorstehen könnte, insbesondere gegen diejenigen, die in Zusammenhang mit den Volksmudschahedin gebracht werden.
Während der Proteste im Dezember wurden im Iran durch das gewaltsame Vorgehen der Regimepolizisten mindestens acht Menschen getötet. Hunderte Demonstranten und Regimegegner wurden danach festgenommen. Es handelte sich um die größte Protestaktion im Iran seit den Protesten gegen die Präsidentenwahl im vergangenen Sommer.
nach Presseberichten
Günter Verheugen: "Wir erwarten von den Vereinten Nationen und dem UN-Sonderbeauftragten Martin Kobler, dass sie sich nicht dem Druck der irakischen Regierung beugen und dass sie sich in dieser Frage nicht neutral verhalten. Sie haben Partei zu ergreifen für diejenigen, deren Leben und Freiheit auf dem Spiel stehen."
Die Mitgliedsländer des Europarats werden aufgerufen, positiv über die Aufnahme von iranischen Oppositionellen aus Ashraf zu entscheiden.
"Es ist die Pflicht der UNO, die wehrlosen Menschen in Ashraf zu schützen und ihre sichere Ausreise in westliche Länder zu ermöglichen."