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Todesurteil wegen Beteiligung an Protesten gegen das Regime bestätigt / drohende Hinrichtung
04.03.2010 - Die iranische Justiz hat das Anfang Februar gefällte Todesurteil gegen einen 20jährigen Studenten wegen seiner Beteiligung an den Protesten gegen das Regime bestätigt. Mehrere oppositionelle Internetseiten berichteten am 3. März, dass Mohammad Amin Valian wegen "Feindschaft zu Gott" - wie die Fundamentalisten den Bürgerwiderstand gegen das Regime bezeichnen - schuldig gesprochen worden sei.
Mohammad Amin Valian, der an der Damghan-Universität studiert, wird vorgeworfen, während der Massenproteste am 27. Dezember 2009 mit Steinen geworfen und „Nieder mit der Diktatur“ gerufen zu haben. Nach einem Schauprozess, bei dem der Student keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand hatte, wurde er Anfang Februar u. a. wegen „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ zum Tode verurteilt. Nach der Bestätigung des Urteils durch ein Berufungsgericht ist Mohammad Amin Valian in akuter Gefahr, hingerichtet zu werden. Internationale Menschenrechtsorganisationen sind aktiv geworden, um die Hinrichtung zu verhindern.
Neun weitere zum Tode verurteilte Teilnehmer der Demonstrationen gegen das Regime warten den Angaben zufolge noch auf die Entscheidung eines Berufungsgerichts in Teheran. Zwei Oppositionelle waren Ende Januar bereits wegen angeblicher Umsturzpläne hingerichtet worden.
Seit den Massenprotesten im Juni 2009 wurden im Iran tausende Regimegegner festgenommen. Besonders heftig waren die Demonstrationen während des schiitischen Aschura-Festes am 27. Dezember, als acht Menschen getötet und hunderte verletzt wurden.
nach Presseberichten
Günter Verheugen: "Wir erwarten von den Vereinten Nationen und dem UN-Sonderbeauftragten Martin Kobler, dass sie sich nicht dem Druck der irakischen Regierung beugen und dass sie sich in dieser Frage nicht neutral verhalten. Sie haben Partei zu ergreifen für diejenigen, deren Leben und Freiheit auf dem Spiel stehen."
Die Mitgliedsländer des Europarats werden aufgerufen, positiv über die Aufnahme von iranischen Oppositionellen aus Ashraf zu entscheiden.
"Es ist die Pflicht der UNO, die wehrlosen Menschen in Ashraf zu schützen und ihre sichere Ausreise in westliche Länder zu ermöglichen."