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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte untersagt Schweden die Abschiebung eines Iraners
Deutschland hat sich zur Aufnahme von Iranern bereit erklärt, die aus Furcht vor Verfolgung nicht in ihre Heimat zurückkehren wollen. Die Bundesregierung betrachte die Lage der Menschenrechte im Iran mit Sorge, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Deshalb wolle Deutschland ein Zeichen der Solidarität setzen. Bei der Entscheidung über die Aufnahme von Iranern solle mit dem UN-Flüchtlingskommissariat zusammengearbeitet werden. Die Ministeriumssprecherin wollte sich nicht dazu äußern, wie viele Iraner aufgenommen werden könnten.

Iran 2010 – Regimeterror gegen die Bevölkerung
Unteressen hat der Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Schweden die Abschiebung eines Iraners in seine Heimat untersagt. Der Mann habe sein Land heimlich verlassen und riskiere daher bei seiner Rückkehr eine Festnahme und Misshandlungen, stellten die Straßburger Richter am 9. März fest. Das Risiko sei umso größer, als seit den Wahlen im vergangenen Jahr im Iran eine Zunahme von schweren Menschenrechtsverletzungen festzustellen sei. Unter diesen Umständen wäre die Abschiebung ein Verstoß gegen das Folterverbot.
nach Presseberichten
Günter Verheugen: "Wir erwarten von den Vereinten Nationen und dem UN-Sonderbeauftragten Martin Kobler, dass sie sich nicht dem Druck der irakischen Regierung beugen und dass sie sich in dieser Frage nicht neutral verhalten. Sie haben Partei zu ergreifen für diejenigen, deren Leben und Freiheit auf dem Spiel stehen."
Die Mitgliedsländer des Europarats werden aufgerufen, positiv über die Aufnahme von iranischen Oppositionellen aus Ashraf zu entscheiden.
"Es ist die Pflicht der UNO, die wehrlosen Menschen in Ashraf zu schützen und ihre sichere Ausreise in westliche Länder zu ermöglichen."