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Aktuelles
31. März 2010

Statistik von Amnesty International für 2009: 388 Hinrichtungen im Iran dokumentiert

Die meisten Hinrichtungen fanden nach Gerichtsverfahren statt, die gegen internationales Recht und rechtliche Standards bezüglich der Todesstrafe verstießen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat ihre weltweite Todesstrafen-Statistik für das Jahr 2009 veröffentlicht. Aus Protest gegen die Informationspolitik Chinas führt Amnesty dieses Land erstmals nicht in seiner jährlich vorgelegten Statistik auf. Somit führt der Iran die Negativ-Liste an.

 

Protest-Todesstrafe

 

Im Iran hat Amnesty im Jahre 2009 mindestens 388 Hinrichtugnen dokumentiert. Von den 388 Exekutionen fand demnach ein Drittel in den acht Wochen nach der umstrittenen Präsidentenwahl im Juni statt, die von landesweiten Protesten und Massenverhaftungen geprägt waren. Zu den Hinrichtungen im Iran heißt es in dem Amnesty-Bericht:

„Für Iran verzeichnete Amnesty International 388 Hinrichtungen. Nur in China gibt es noch mehr Hinrichtungen. Iran veröffentlicht keine Statistiken, die tatsächliche Zahl liegt wahrscheinlich noch höher. Mindestens 14 Hinrichtungen fanden öffentlich statt. Zwischen der Präsidentschaftswahl am 12. Juni 2009 und dem Beginn von Mahmoud Ahmadinejads zweiter Legislaturperiode am 5. August 2009, also in einem Zeitraum von zwei Monaten, dokumentierte Amnesty International 112 Hinrichtungen. Demgegenüber fanden in den vorangehenden fünfeinhalb Monaten, zwischen dem 1. Januar und dem 12. Juni 2009, mindestens 196 Hinrichtungen statt.

Die meisten Hinrichtungen fanden nach Gerichtsverfahren statt, die gegen internationales Recht und rechtliche Standards bezüglich der Todesstrafe verstießen.

Unter den Hingerichteten befanden sich auch fünf jugendliche Straftäter - die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat noch keine 18 Jahre alt waren. Solche Hinrichtungen verstoßen gegen internationales Recht und kamen in den letzten Jahren weltweit kaum noch vor, da sich immer mehr Staaten der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet fühlen, die Todesurteile gegen jugendliche Straftäter verbietet. Auch Iran hat diese Konvention ratifiziert. Unter den Hingerichteten war Delara Darabi, eine 22-jährige Frau, die einer Straftat für schuldig befunden wurde, die sie mit 17 Jahren begangen haben soll. Sie wurde am 1. Mai 2009 gehängt, obwohl die Oberste Justizautorität (Leiter der Justizbehörden) am 19. April 2009 einen Hinrichtungsaufschub von zwei Monaten verfügt hatte.

Die iranischen Behörden verwendeten die Todesstrafe weiterhin gegen politische Häftlinge und zur Bestrafung von Personen, die wegen außerehelicher sexueller Aktivitäten verurteilt wurden.

Drei mutmaßliche Mitglieder der iranischen Widerstandsbewegung (People’s Resistance Movement of Iran, PRMI), auch Dschundollah genannt, wurden am 30. Mai 2009 in Zahedan öffentlich gehängt - keine 48 Stunden nach der Explosion, die bis zu 25 Besucher einer schiitischen Moschee tötete und zu der sich die PRMI bekannte. Laut Angaben von Regierungsbeamten hatten die drei Männer, die zum Zeitpunkt des Bombenanschlags bereits inhaftiert waren, „gestanden“, den in der Moschee eingesetzten Sprengstoff importiert zu haben und an weiteren Bombenanschlägen und Geiselnahmen beteiligt gewesen zu sein. Dreizehn weitere mutmaßliche PRMI-Anhänger wurden am 14. Juli 2009 gehängt.

Ehsan (Esma’il) Fattahian, ein männliches Mitglied der kurdischen Minderheit in Iran, wurde am 11. November 2009 hingerichtet - trotz nationaler und internationaler Bemühungen, sein Leben zu retten. Wegen seiner Mitgliedschaft in der kurdischen Oppositionsgruppe Komala war er wegen „Feindschaft gegen Gott“ verurteilt worden. Das ursprüngliche Urteil lautete 10 Jahre Haft, zu verbüßen in der Verbannung im eigenen Land, wurde aber im Rechtsmittelverfahren auf die Todesstrafe erhöht. In einem Brief, den Ehsan Fattahian im Gefängnis schrieb, behauptet er, ihm sei für den Fall, dass er sich einem fernsehübertragenen Geständnis verweigere, in dem er Reue für seine Überzeugungen zu erkennen gebe, eine Erhöhung des Strafmaßes angedroht worden. Ehsan Fattahian hatte keine Möglichkeit, Berufung gegen seine Todesstrafe einzulegen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts saßen mindestens 21 weitere Mitglieder der kurdischen Minderheit, unter ihnen zwei Frauen, wegen politischer Vergehen in der Todeszelle. Eine dieser Frauen ist Zaynab Jalalian, die ungefähr im Januar 2009 aufgrund ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer bewaffneten kurdischen Oppositionsgruppe der „Feindschaft gegen Gott“ schuldig gesprochen wurde. Berichten zufolge soll ihr während des Verfahrens, das nur wenige Minuten gedauert habe, die Möglichkeit verwehrt worden sein, mit ihrem Verteidiger zu sprechen. Ihr Todesurteil wurde in nächster Instanz aufrechterhalten und am 26. November 2009 vom Obersten Gerichtshof bestätigt. In einem Brief, den Zaynab Jalalian am Folgetag verfasste, erhebt sie Foltervorwürfe.

Außerdem schrieb sie: „Ich fragte den Richter, ob ich mich von meiner Mutter verabschieden dürfe. Seine Antwort war ‚Halt’ den Mund.‘ Der Richter wies meine Berufung zurück und ließ mich meine Mutter nicht noch einmal sehen.“

Rahim Mohammadi wurde der „Sodomie“ (gemeint ist Homosexualität) beschuldigt und am 5. Oktober 2009 durch den Strang hingerichtet. Die iranischen Behörden versäumten es, seinen Verteidiger über die anstehende Hinrichtung zu informieren. Gleichzeitig drohte seiner Frau Kobra Babaei eine Hinrichtung durch Steinigung. Dieses Urteil wurde aber bis Ende 2009 nicht vollstreckt. Beide waren wegen Ehebruchs verurteilt - worauf nach geltendem Gesetz der Tod durch Steinigung steht. Rahim Mohammadi war außerdem wegen „Sodomie“ verurteilt, worauf ebenfalls die Todesstrafe steht. Die Hinrichtungsart liegt dabei allerdings im Ermessen des Verfahrensrichters. Der Anwalt des Ehepaares brachte öffentlich seine Ansicht zum Ausdruck, Rahim Mohammadi sei ausschließlich der „Sodomie“ beschuldigt und dafür verurteilt worden, so dass er gehängt aber nicht zu Tode gesteinigt werden könne.
Obwohl 2002 durch eine rechtliche Anordnung ein Moratorium für Steinigungen ausgesprochen wurde und ein Sprecher der Justiz dies im August 2008 bestätigte, wurden seit 2002 mindestens fünf Männer und eine Frau zu Tode gesteinigt. Im Januar 2009 bestätigte ein Sprecher der Justiz, dass im Dezember 2008 Steinigungen stattgefunden haben. Er fügte hinzu, dass die Anordnung des Moratoriums keine rechtlich bindende Wirkung habe und dass die Richter es daher ignorieren könnten.

In der im Nordwesten Irans gelegenen Stadt Rasht wurde am 5. März 2009 Vali Azad im Lakan-Gefängnis im Geheimen zu Tode gesteinigt.

Mindestens weitere sieben Frauen und drei Männer sind ebenfalls durch Steinigung bedroht, nachdem sie des Ehebruchs für schuldig befunden wurden.“



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