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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Aktuelles
09. August 2010

Harte Urteile gegen Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahai im Iran

Zwei Frauen und fünf Männer nach einem unfairen Prozess zu je 20 Jahren Haft verurteilt

Nach Angaben der Religionsgemeinschaft der Bahai hat die iranische Justiz sieben ihrer Führungsmitglieder zu 20-jährigen Haftstrafen verurteilt. Die Behörden hätten die Anwälte der Verurteilten am 8. August über die Strafe informiert, sagte eine Sprecherin der französischen Vertretung der Bahai in Paris. Die Anwälte der Verurteilten wollen jetzt Berufung einlegen und bemühen sich um Zugang zu den schriftlichen Urteilen.

Die Führungsgruppe der Bahai im Iran ist seit 2008 in Haft.

Die sieben Angehörigen der im Iran verfolgten religiösen Minderheit der Bahai waren im Frühjahr 2008 festgenommen worden. Die zwei Frauen und fünf Männer sind seit ihrer Verhaftung im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert, mehrere Monate waren sie in Isolationshaft. Seit Anfang 2010 wurde ihnen unter dem Vorwand der "Spionage für Ausländer" und „Kooperation mit Israel“ der Prozess gemacht. Sie wiesen die Vorwürfe zurück. Die Europäische Union und die USA hatten das Vorgehen scharf kritisiert und Teheran zur Beachtung der Religionsfreiheit aufgefordert.

In einer Pressemitteilung des Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í in Deutschland vom 8. August heißt es dazu:

„Wenn sich die Berichte bestätigen sollten, ist die Verurteilung dieser völlig unschuldigen Menschen absolut schockierend“, sagte an diesem Sonntag Bani Dugal, Sprecherin der Internationalen Bahá’i-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in New York. „Unseren Informationen zufolge ist das Urteil den Inhaftierten bereits mitgeteilt worden. Ihre Anwälte werden dagegen Einspruch erheben“, sagte sie.

Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm waren Mitglieder einer informellen Koordinierungsgruppe, die sich um die notwendigsten Belange der über 300.000 Mitglieder zählenden iranischen Bahá’í-Gemeinde kümmerte. …

Der Prozess gegen die sieben Bahá’í bestand aus sechs kurzen Vorladungen vor Gericht. Die erste fand am 12. Januar statt, nachdem die Bahá’í bereits zwanzig Monate ohne Anklage inhaftiert waren und kaum eine Stunde mit ihrem Rechtsbeistand verbringen durften. Der Prozess endete am 14. Juni.

Die Anklagen lauten unter anderem auf Spionage, Propagandaaktivitäten gegen die islamische Ordnung und Errichtung einer illegalen Organisation. Die Bahá’í wiesen alle Anklagepunkte kategorisch von sich.

Zuletzt wurde Ende Juli die bislang zeitlich befristete Haftstrafe um zwei Monate verlängert. Die Aneinanderreihung von jeweils zweimonatigen Haftstrafen führte zu der nunmehr über zweijährigen Haftdauer bis zur Urteilsverkündung. Die Anwälte der sieben Bahá’í beantragten zuletzt am 24. Juli, zwei Tage nach Ablauf der letzten zweimonatigen Haftfrist, ihre Freilassung auf Kaution. Der zuständige Richter teilte indes den Gefangenen noch Ende Juli mit, dass ihre Haftdauer um weitere zwei Monate verlängert worden sei.

nach Presseberichten

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