
Suchen
Das Teheraner Regime verschärft die Unterdrückung der religiösen Minderheiten. Menschenrechtler fordern die sofortige Freilassung aller Gefangenen, die allein deshalb in Haft sind, weil sie von ihrem Menschenrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch gemacht haben.
Zu den Christen, denen wegen ihres Glaubens Gefängnis droht, gehören Shapoor Jozi, Parastou Zariftash und Payam Kharaman (im Bild v.l.n.r.).
Berichten von Menschenrechtlern zufolge wurden in der südwestiranischen Stadt Bushehr die gegen 16 Christen verhängten Haftstrafen von Berufungsrichtern bestätigt. Die 16 ehemaligen Muslime wurden allein deswegen verurteilt, weil sie den christlichen Glauben angenommen haben. 12 von ihnen müssen nun für jeweils ein Jahr ins Gefängnis, den Anderen stehen jeweils fünf Monate Haft bevor.
Die 16 Frauen und Männer, die sich in christlichen Hausgemeinden zu Gottesdiensten versammelt hatten, waren im April 2015 in Bushehr verhaftet worden. Bei Razzien in ihren Wohnungen wurden zahlreiche Bibeln und christliche Publikationen beschlagnahmt. Die Christen wurden dann vorläufig nach Zahlung von Kautionen freigelassen und wegen angeblicher „Propaganda gegen das Regime“ angeklagt.
Ein Revolutionsgericht fällte im Juni 2018 die Hafturteile. Im April 2019 wurde dann bekannt, dass die Berufungen, die die Christen eingelegt hatten, abgewiesen worden waren.
Einer der verurteilten Christen, Payam Kharaman, berichtete, dass er nach seiner Verhaftung im Jahre 2015 drei Monate lang verhört worden sei. Die Christen seien eingeschüchtert und unter Druck gesetzt worden, damit sie nicht mit den Medien oder Menschenrechtsorganisationen über die Verhaftungen sprechen.
Die Festnahmen und Haftstrafen gegen Christen sind Teil einer Verfolgungskampagne des islamistischen Regimes im Iran, die sich besonders gegen Christen muslimischer Herkunft richtet. Das Regime verschärft – unter Missachtung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen – die Unterdrückung der religiösen Minderheiten. Menschenrechtler fordern die sofortige Freilassung aller Gefangenen, die allein deshalb in Haft sind, weil sie von ihrem Menschenrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch gemacht haben.