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Menschenrechtler fordern die sofortige Freilassung aller Gefangenen, die allein deshalb in Haft sind, weil sie von ihrem Menschenrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch gemacht haben.
Bei den in der Stadt Bushehr festgenommenen Christen handelt es sich um: Pooriya Peyma, Fatemeh Talebi, Maryam Falahi, Sam Khosravi, Khatoon Fatolahzadeh, Sasan Khosravi, Marjan Falahi und Habib Heydari (im Bild v.l.n.r.)
Berichten von Menschenrechtlern zufolge wurden am 1. Juli in der südwestiranischen Stadt Bushehr acht ehemalige Muslime, die den christlichen Glauben angenommen haben, von Regimepolizisten festgenommen. Die vier Frauen und fünf Männer wurden unter Anwendung von Gewalt abgeführt, nachdem Razzien in ihren Wohnungen und an ihren Arbeitsplätzen durchgeführt worden waren. Bibeln, christliche Literatur und Bilder sowie Computer und zahlreiche persönliche Gegenstände wurden beschlagnahmt.
Während die 61-jährige Khatoon Fatolahzadeh noch am selben Tag vorläufig freigelassen wurde, befinden sich die anderen Festgenommenen in der Zentrale des Geheimdienstes in Bushehr in Isolationshaft, ohne Zugang zu Rechtsbeiständen zu haben.
Aus verschiedenen iranischen Städten wurden seit Jahresbeginn mindestens 34 Verhaftungen von Christen allein wegen ihres Glaubens bekannt, wobei die Dunkelziffer erheblich höher liegen dürfte.
Bereits im April 2019 hat ein Revolutionsgericht in Bushehr die im Juni 2018 gegen 16 Christen verhängten Haftstrafen bestätigt. Die 16 ehemaligen Muslime wurden allein deswegen verurteilt, weil sie den christlichen Glauben angenommen haben. 12 von ihnen müssen nun für jeweils ein Jahr ins Gefängnis, den Anderen stehen jeweils fünf Monate Haft bevor.
Die Festnahmen und Bestrafungen von Christen sind Teil einer Verfolgungskampagne des islamistischen Regimes im Iran, die sich besonders gegen Christen muslimischer Herkunft richtet. Das Regime verschärft – unter Missachtung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen – die Unterdrückung der religiösen Minderheiten. Menschenrechtler fordern die sofortige Freilassung aller Gefangenen, die allein deshalb in Haft sind, weil sie von ihrem Menschenrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch gemacht haben.