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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Christen-Iran-500
23. Juli 2019

Verfolgung von religiösen Minderheiten im Iran: Bahai zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

Im Iran sind religiöse Minderheiten schwersten Verletzungen ihrer Menschenrechte ausgesetzt. Die Religionsgemeinschaft der Bahai ist zunehmend Opfer staatlicher Hetze, Diskriminierung und Verfolgung.

Das islamistische Regime im Iran hat es darauf angelegt, alle Einflüsse, die seine Machtposition in Frage stellen könnten, zu unterdrücken. So ist auch die Religionsgemeinschaft der Bahai zunehmend Opfer staatlicher Hetze, Diskriminierung und Verfolgung.

In verschiedenen iranischen Städten wurden in den vergangenen Wochen Angehörige der Bahai-Gemeinden mit pauschalen Beschuldigungen wie „Propaganda gegen den Staat“ oder „Gefährdung der Staatssicherheit“ verhaftet, angeklagt und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

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Im Juni wurden zwei Frauen, die den Bahai-Gemeinden in Teheran bzw. Isfahan angehören, allein wegen ihres Glaubens vor Gericht gestellt und verurteilt. Sophia Mobini (Bild links) war am 26. Oktober 2017 festgenommen worden, während die Gemeinde den 200. Geburtstag des Religionsstifters Baha’u’llah feierte. Nach einiger Zeit im Teheraner Evin-Gefängnis wurde sie gegen Zahlung einer Kaution vorläufig freigelassen und dann im Juni 2019 in Teheran zu zehn Jahren Haft verurteilt.

In der zentraliranischen Provinzhauptstadt Isfahan wurde Negin Tadrisi (Bild rechts) zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Negin Tadrisi war ebenfalls im Oktober 2017 zusammen mit anderen Gläubigen ihrer Bahai-Gemeinde verhaftet worden. Nach mehreren Wochen Haft wurde sie gegen Zahlung einer Kaution vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Vor Gericht wurden u.a. ihre privaten Tagebuch-Aufzeichnungen über ihre Gemeinde-Arbeit gegen sie verwendet.

Wie Menschenrechtsgruppen weiter berichten, wurden Anfang Juli in der ostiranischen Stadt Birjand neun Bahai, darunter vier Frauen, von einem Revolutionsgericht zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt. Die neun Angehörigen der Bahai-Gemeinde in Birjand waren am 21. Oktober 2017 nach Razzien in ihren Wohnungen verhaftet worden. Nach ihrer vorläufigen Freilassung wurden sie angeklagt. Bei ihrem Gerichtsprozess am 3. Juli 2019 durfte ihr Anwalt nicht anwesend sein, weil bei Anklagen im Zusammenhang mit der Staatssicherheit nur wenige Anwälte zugelassen werden, die auf einer vorher von der Regime-Justiz überprüften und genehmigten Liste stehen.

Mit der andauernden Verfolgung der Religionsgemeinschaft der Bahai setzt sich das Teheraner Regime über die internationalen Menschenrechtskonventionen hinweg. Die Bahai sind die größte nichtmuslimische religiöse Minderheit im Iran. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet die Meinungs-, Rede- und Religionsfreiheit als grundlegende Rechte, auf die jeder Mensch einen Anspruch hat. Im Iran jedoch sind religiöse Minderheiten schwersten Verletzungen ihrer Menschenrechte ausgesetzt.

Abiturienten mit Bahai-Glauben werden nicht zum Universitätsstudium zugelassen oder, sollte ihnen die Zulassung gelingen, wieder exmatrikuliert, wenn sie nicht bereit sind, zum Islam zu konvertieren. Neben dem Studium sind die Bahai auch von der Beschäftigung im Staatsdienst ausgeschlossen. Zunehmend werden auch Kaufleute aus den Reihen der Bahai vom Regime gezwungen, ihre Geschäfte zu schließen, und damit ihrer Existenzgrundlage beraubt.

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