Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Ashraf-Camp-Liberty
14. September 2012

Camp Liberty: Repressalien gegen Menschen mit Behinderungen

Menschenrechtsverletzung: Wohneinrichtungen und Fahrzeuge für Behinderte nicht zugelassen

Unmenschliche Schikanen und Verbote, behindertengerechte Einrichtungen zu schaffen

Die Schikanen und Repressalien gegen die iranischen Oppositionellen, die von der Siedlung Ashraf in das Lager Camp Liberty bei Bagdad umgesiedelt wurden, nehmen zu. Unter den Umsiedlern leiden besonders die Menschen mit Behinderungen unter der unmenschlichen Behandlung.

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Die irakischen Truppen lassen nicht zu, dass Wohneinrichtungen für Querschnittsgelähmte und Fahrzeuge für den Transport von Rollstuhlfahrern von Ashraf nach Camp Liberty gebracht werden. Dazu gehören auch behindertengerechte sanitäre Einrichtungen und Geräte zur Rehabilitation.

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In Ashraf leben viele Flüchtlinge, die bei Angriffen des irakischen Militärs verletzt wurden und bleibende Lähmungen und Behinderungen davongetragen haben. Für sie haben die Exiliraner in Ashraf behindertengerechte und barrierefreie Einrichtungen geschaffen.

Das Verbot, ihre dringend benötigten Einrichtungen und Fahrzeuge nach Camp Liberty mitnehmen zu dürfen, stellt eine Verletzung der Menschenrechte der Behinderten und darüber hinaus einen schweren Verstoß gegen das internationale Abkommen für den Schutz von Behinderten dar.

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In Camp Liberty herrschen menschenunwürdige Zustände. Dort gibt es keinerlei barrierefreie Einrichtungen für Behinderte und auch keine befestigten Gehwege, die für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehbehinderungen geeignet wären. Auf den Kieswegen stellt die Fortbewegung mit Gehhilfen eine Qual für die betroffenen Menschen dar.

Die irakische Lagerleitung lässt trotz wiederholter Appelle nicht zu, dass die nach Camp Liberty umgesiedelten Exiliraner in Eigeninitiative behindertengerechte Gehwege oder barrierefreie Wohneinrichtungen bauen.

Wir setzen uns dafür ein, dass:

–    die behinderten Menschen bei der Umsiedlung von Ashraf nach Camp Liberty alle ihre Wohneinrichtungen und Fahrzeuge mitnehmen dürfen,
–    die Gehwege und Einrichtungen in Camp Liberty so umgebaut werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind,
–    die UNO wirksame Maßnahmen ergreift, damit insbesondere die Menschenrechtsverletzungen gegen Menschen mit Behinderungen in Camp Liberty ein Ende haben,
–    die behinderten und kranken Asylsuchenden vorrangig und umgehend Aufnahme in sicheren Drittländern erhalten.

Fahrzeuge und Einrichtungen für Behinderte dürfen nicht von Ashraf nach Camp Liberty mitgenommen werden:

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