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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Ashraf-Camp-Liberty
18. Juli 2012

Ashraf / Camp Liberty: Humanitäre Lage kritisch

Rechtsanwälte fordern die dringende Intervention der internationalen Gemeinschaft, um die iranischen Asylsuchenden vor weiteren Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

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Ein internationales Komitee von Rechtsanwälten, die sich für die Rechte der iranischen Asylsuchenden in Ashraf und Camp Liberty im Irak einsetzen, hat am 16. Juli die dringende Intervention der internationalen Gemeinschaft gefordert, da die humanitäre Lage der Exiliraner im Irak sich weiter extrem verschlechtert. Die irakische Regierung verweigert nach wie vor die Maßnahmen, die dringend notwenig sind, um die humanitäre Lage in Camp Liberty, wo die iranischen Flüchtlinge unter menschenunwürdigen und völkerrechtswidrigen Zuständen festgehalten werden, zu verbessern.

Auf Verlangen des Teheraner Regimes hat die irakische Regierung den Druck auf die in der Siedlung Ashraf verbliebenen 1200 Exiliraner in den letzten Wochen verschärft. Mit Drohungen und Repressalien sollen sie gezwungen werden, Ashraf zu verlassen. Ihre Rechtsanwälte fordern ein Einschreiten der internationalen Gemeinschaft, um jegliche Zwangsvertreibung in das Lager Camp Liberty bei Bagdad zu verhindern. Die humanitäre Lage in Camp Liberty, wo bereits ca. 2000 Asylsuchende unerträglichen Bedingungen ausgesetzt sind, lasse eine weitere Umsiedlung nicht zu, so die Anwälte.

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Das Anwaltskomitee, das aus Menschen- und Völkerrechtsexperten besteht, hat die Vereinten Nationen und die USA aufgerufen, auf die irakische Regierung einzuwirken, damit sie ihre gegenüber der UNO gemachten Zusagen einhält.

Zahlreiche zur Verbesserung der humanitären Lage in Camp Liberty notwendige Maßnahmen werden bisher von den irakischen Militärs nicht zugelassen oder behindert. Unter anderem verweigern die irakischen Behörden die Überführung vieler Versorgungsanlagen und Fahrzeuge von Ashraf nach Liberty, was eine Verletzung des Rechts der Asylsuchenden auf Privateigentum darstellt.

Die Unterlassung der notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären Lage in Camp Liberty, so die Rechtsanwälte, stellt eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts durch die irakische Regierung dar. Bei den Exiliranern in Ashraf und Camp Liberty handelt es sich um politische Flüchtlinge, die vom Flüchtlingshilfswerk der UNO offiziell als Asylsuchende anerkannt sind. Damit haben sie völkerrechtlich den Anspruch auf Schutz, Sicherheit und humanitäre Hilfe.

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Die Rechtsanwälte führen folgende dringend notwendige Maßnahmen auf:

  • Das Lager muss an das Wasserleitungsnetz von Bagdad angeschlossen werden, oder die in Ashraf vorhandenen Pump- und Wasseraufbereitungsanlagen müssen nach Liberty gebracht werden, um Wasser aus einem nahe gelegenen Kanal nach Liberty zu pumpen.
  • Um die Stromversorgung zu gewährleisten, müssen alle Stromgeneratoren von Ashraf nach Liberty gebracht werden.
  • Tankwagen für die Versorgung mit Wasser und Treibstoff für die Generatoren und Gabelstapler für den Transport von schweren Lasten müssen von Ashraf nach Liberty gebracht werden.
  • Es muss zugelassen werden, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fahrzeuge und behindertengerechte Wohneinrichtungen von Ashraf nach Liberty mitnehmen.
  • Eine ausreichende Anzahl von Fahrzeugen muss nach Liberty gebracht werden, um innerhalb des Lagers eine Personenbeförderung zu ermöglichen. Unter den Flüchtlingen in Liberty sind zahlreiche kranke und ältere Menschen mit Gehbehinderungen, die sich nur schwer auf den Kieswegen fortbewegen können.
  • Es muss zugelassen werden, dass die Bewohner von Liberty in Eigeninitiative befestigte Gehwege und behindertengerechte Einrichtungen bauen und die Wohnbaracken mit Sonnenschutz versehen.
  • Es muss zugelassen werden, dass die Bewohner von Ashraf ihren Privatbesitz, der nicht mitgenommen werden kann, verkaufen, um den Lebensunterhalt in Liberty bestreiten zu können.

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