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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Internationales
01. September 2011

UNO: Exiliraner dürfen nicht aus Ashraf deportiert werden

UN-Hilfsmission für den Irak ruft die irakische Regierung zur Einhaltung des Völkerrechts auf

unamiIn einer Erklärung vom 29. August haben die Vereinten Nationen betont, dass die Bewohner des Lagers Ashraf im Irak, wo 3400 Exiliraner leben, vor Deportation oder Ausweisung aus dem Land geschützt werden müssen. Die UNO sagte zu, weiter dabei mitzuhelfen, dass eine friedliche Lösung in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht für den Verbleib der iranischen Oppositionellen gefunden wird.

Die schutzlosen Zivilisten in dem von irakischen Truppen abgeriegelten Lager sind weiter in akuter Gefahr, Opfer von militärischer Gewalt und Deportation zu werden. Die von der irakischen Regierung angekündigte Zwangsvertreibung der Menschen aus Ashraf bis zum Ende dieses Jahres birgt die Gefahr eines weiteren Massakers in Ashraf, wo seit 2009 fast 50 Menschen bei Übergriffen des Militärs getötet wurden.

Die UN-Hilfsmission für den Irak (UNAMI) und die Hohe Menschenrechtskommissarin der UNO bemühen sich um den Schutz der Menschen in Ashraf und suchen nach einer Lösung auf der Grundlage des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Die UN-Hilfsmission überprüft die Lage in Ashraf und in der Umgebung des Lagers regelmäßig in menschenrechtlicher und humanitärer Hinsicht.

In der Erklärung heißt es weiter, dass die Position der UNO, dass die Menschen in Ashraf vor jeglicher Deportation geschützt werden müssen, der irakischen Regierung wiederholt zur Kenntnis gebracht worden sei, auch am 28. August beim Abschiedsbesuch des scheidenden UN-Gesandten Ad Melkert beim irakischen Ministerpräsidenten.

zur Erklärung der UNO

zur Erklärung der UNAMI

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