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Regierungen in Deutschland und Frankreich begrüßen die mit der UNO getroffene Vereinbarung und die Aufhebung des Vertreibungsultimatums.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der UNO, António Guterres (Bild), hat die zwischen dem Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für den Irak, Martin Kobler, und der irakischen Regierung getroffene Vereinbarung über eine freiwillige Verlegung der iranischen Oppositionellen aus dem Lager Ashraf in ein Transitlager begrüßt.

Die neue Vereinbarung hebt das Vertreibungsultimatum zum Jahresende auf, wodurch das von internationalen Beobachtern und Menschenrechtlern befürchtete Blutbad vorerst abgewendet ist. Ursprünglich hatte die irakische Regierung auf der Zwangsvertreibung der Exiliraner aus Ashraf bis zum 31. Dezember beharrt. Durch dieses Vertreibungsultimatum waren die Bewohner von Ashraf in akuter Gefahr, bis Ende Dezember Opfer von militärischer Gewalt und Deportation in den Iran zu werden.
Der Hohe Flüchtlingskommissar kündigte an, dass das Asyl-Anerkennungsverfahren nach der freiwilligen und friedlichen Verlegung der Asylsuchenden aus Ashraf in das Transitlager Camp Liberty bei Bagdad umgehend beginnen werde, und appellierte an die internationale Gemeinschaft, durch die Aufnahme von Asylberechtigten aus Ashraf zu einer dauerhaften Lösung beizutragen.
Unterdessen haben auch das Auswärtige Amt in Berlin und die französische Regierung die Vereinbarung begrüßt. In einer Erklärung des Auswärtigem Amts heißt es dazu u.a.: „Durch das nun unterzeichnete Memorandum of Understanding ist die Frist zur Räumung des Lagers aufgeschoben und damit die Gefahr einer gewaltsamen Auseinandersetzung um Camp Ashraf vorerst gebannt. … Die irakische Regierung ist verantwortlich für die Sicherheit der Bewohner von Camp Ashraf. Die Verlegung der Bewohner muss friedlich, geordnet und gewaltfrei verlaufen.“
Das französische Außenministerium erklärte u.a.: „Frankreich unterstützt diese Vereinbarung voll und ganz und ruft alle Beteiligten auf, ihre Umsetzung unter Beachtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu ermöglichen. Wir hoffen, dass damit eine friedliche und dauerhafte Lösung für die Bewohner von Ashraf gefunden werden kann.“
zur Erklärung des Hohen Flüchtlingskommissars der UNO
zur Pressemitteilung des Auswärtigen Amts