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Internationales-500
19. Juli 2021

EU-Parlament verurteilt Verschlechterung der Menschenrechtslage im Iran aufs Schärfste

Das Parlament fordert den Rat der Europäischen Union auf, "weitere gezielte Sanktionen in Erwägung zu ziehen, auch das Einfrieren der Vermögenswerte von Amtsträgern und Einrichtungen des iranischen Regimes, die an der willkürlichen Inhaftierung und Verurteilung von Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind".

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Das Europäische Parlament hat am 8. Juli mit großer Mehrheit eine Resolution zur Menschenrechtslage im Iran verabschiedet. Darin verurteilt das EU-Parlament „aufs Schärfste, dass sich die Menschenrechtslage im Iran stetig verschlechtert, auch und gerade für Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten infolge systematischer politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Diskriminierung“. Es missbilligt auch die „alarmierende Ausweitung der Verhängung der Todesstrafe gegen Demonstranten, Dissidenten und Angehörige von Minderheiten“.

In der Resolution werden die Haftbedingungen, unter denen Menschen willkürlich in den iranischen Gefängnissen festgehalten werden, als „erbärmlich“ bezeichnet. Den Angeklagten werde häufig das Recht auf ein faires Verfahren verweigert. Das Justizsystem des Iran und die Richter des Landes seien bei Weitem nicht unabhängig und genügten den internationalen Normen nicht. Juristischen Schikanen würden eingesetzt, um Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen.

Die EU-Parlamentarier fordern das Teheraner Regime auf, „politische Gefangene, einschließlich Menschenrechtsverteidiger, freizulassen, da sie willkürlich allein wegen der Ausübung ihrer Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Veröffentlichungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Medienfreiheit inhaftiert wurden“. Außerdem wird das Regime aufgefordert, „ordnungsgemäß Ermittlungen gegen die Amtsträger durchzuführen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Anwendung übermäßiger und tödlicher Gewalt gegen Demonstranten, verantwortlich sind“.

Die Resolution weist darauf hin, dass das Regime im Iran „bewusst ausländische Staatsangehörige inhaftiert, um ausländische Regierungen zu erpressen“. Mindestens ein Dutzend Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats seien willkürlich im Iran inhaftiert. Aus diesem Grund fordern die Parlamentarier den Rat der Europäischen Union auf, „weitere gezielte Sanktionen in Erwägung zu ziehen, auch das Einfrieren der Vermögenswerte von Amtsträgern und Einrichtungen des iranischen Regimes, die an der willkürlichen Inhaftierung und Verurteilung von Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind“. Dabei sollten entweder die derzeitige Sanktionsregelung der EU gegen den Iran im Bereich der Menschenrechte oder die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (EU-Magnitski-Gesetz) zur Anwendung kommen.

Das EU-Parlament weist insbesondere auf den Fall des schwedisch-iranischen Mediziners Dr. Ahmadresa Dschalali (Bild) hin, der seit 2016 in Teheran willkürlich in Gefangenschaft ist und in einem unfairen Gerichtsverfahren auf der Grundlage eines durch Folter erzwungenen Geständnisses zum Tode verurteilt wurde.

In der Resolution wird das iranische Regime aufgefordert, „die unmittelbar bevorstehende Hinrichtung des schwedisch-iranischen Wissenschaftlers Dr. Ahmadresa Dschalali auszusetzen, ihn umgehend und bedingungslos zu begnadigen und freizulassen und ihm die Rückkehr zu seiner Familie nach Schweden zu gestatten“. Die EU-Parlamentarier verurteilen nachdrücklich, dass er gefoltert, willkürlich inhaftiert und wegen unbegründeter Anschuldigungen zum Tode verurteilt wurde. Dr. Ahmadresa Dschalali müsse sofort regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und seinem Rechtsanwalt gestattet werden und ihm müsse die dringend benötigte medizinische Versorgung zuteilwerden.

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