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24. März 2022

UN-Experte fordert Ende der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen im Iran

Javaid Rehman, UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage im Iran, ruft die Weltgemeinschaft auf, sich dafür einzusetzen, dass die Verantwortlichen für die im Iran begangenen schweren Völkerrechtsverstöße zur Rechenschaft gezogen werden.

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Am 17. März hat Javaid Rehman (Bild), der UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage im Iran, dem zurzeit in Genf tagenden UN-Menschenrechtsrat   seinen Jahresbericht vorgelegt. Rehman ist Professor für internationale Menschenrechte und islamisches Recht an einer Londoner Universität. Er hat den Auftrag, die Menschenrechtslage im Iran zu untersuchen und zu dokumentieren und dem UN-Menschenrechtsrat und der UN-Generalversammlung Berichte darüber vorzulegen.

Per Videokonferenz rief der UN-Experte die internationale Gemeinschaft, darunter den UN-Menschenrechtsrat und seine Mitgliedsstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass das Teheraner Regime für frühere und aktuelle schwere Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft gezogen wird. Als Beispiele für solche Verletzungen des Völkerrechts nannte Javaid Rehman die Massenhinrichtungen von tausenden politischen Gefangenen im Jahre 1988, die gewaltsame Niederschlagung der Bürgerproteste im November 2019 und die Vernachlässigung des Schutzes der iranischen Bevölkerung während der COVID-19-Pandemie.

Es müsse ein System der Rechenschaftspflicht geben, so der Experte, um die im Iran herrschende Straflosigkeit zu beenden und die Wiederholung der bisherigen Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Rechenschaft sei eine Grundvoraussetzung für den Schutz der Menschenrechte und gehöre nach dem Völkerrecht zu den Verpflichtungen jedes Staates.

Im Iran gebe es u.a. deshalb keine Rechenschaftspflicht, weil das Regime die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung ablehne. Innerhalb des Machtapparats herrsche systematische Straflosigkeit im Falle von Menschenrechtsverletzungen, während Bürger, die mutig Gerechtigkeit und Wahrheit forderten, bestraft würden, erklärte Javaid Rehman.

Unter dem Regime im Iran gebe es für die Bürger keine realistische Möglichkeit, Menschenrechtsverletzer zur Rechenschaft zu ziehen, weil es dort keine unabhängige Justiz gebe und weil viele der Täter weiterhin Machtpositionen innehaben. Daher sei es dringend notwendig, dass die Weltgemeinschaft sich für das Ende der Straflosigkeit einsetze.

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Mahnwache in Genf: Menschenrechtler und Exiliraner fordern, dass der iranische Regime-Präsident Raisi wegen seiner Beteiligung an Massenhinrichtungen von politischen Gefangenen auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt wird.

In seinem Jahresbericht beschreibt der UN-Experte die verheerende Menschenrechtslage im Iran. Im vergangenen Jahr seien dort mindestens 280 Menschen hingerichtet worden. Unter den Exekutierten seien mindestens zehn Frauen und drei junge Gefangene, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat noch minderjährig waren.

Häufig würden Todesurteile gefällt, nachdem die Angeklagten durch Folter zu falschen Geständnissen gezwungen worden seien. Besorgniserregend sei auch die Zunahme von Todesfällen unter unklaren Umständen in iranischen Gefängnissen. Im Jahre 2021 seien mindestens elf Gefangene, die der kurdischen Minderheit angehörten, in der Haft unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen.

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Menschenrechtsgruppen fordern, dass die Funktionäre des Teheraner Regimes, die an Massenhinrichtungen und anderen Völkerrechtsverbrechen beteiligt waren, auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt werden sollten. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips können Völkerrechtsverbrechen auf der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, in welchem Land die Taten begangen wurden. Diese Straftaten verjähren nicht. Das Weltrechtsprinzip ist ein wichtiges Instrument, um die Täter der Völkerrechtsverbrechen im Iran zu bestrafen. Die aktuellen schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran können nur gestoppt werden, wenn die UNO entschlossene und wirksame Maßnahmen gegen die herrschende Straflosigkeit ergreift.

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