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05. Mai 2022

Historischer Gerichtsprozess in Schweden: Gerechtigkeit für die Opfer der Völkerrechtsverbrechen des Teheraner Regimes

Menschenrechtsarbeit hat Erfolg: Die schwedische Staatsanwaltschaft hat beantragt, den iranischen Regime-Funktionär Hamid Nouri zur Höchststrafe, nämlich lebenslanger Haft, zu verurteilen. Im Laufe des Strafprozesses wurde die Beteiligung des Angeklagten an der Folterung und Ermordung von hunderten politischen Gefangenen im Iran zweifelsfrei nachgewiesen.

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Seit Beginn des Prozesses gab es regelmäßig Kundgebungen und Mahnwachen in Stockholm, wo Menschenrechtler und Exiliraner Gerechtigkeit für die Opfer der Massenhinrichtungen von politischen Gefangenen im Iran forderten.

Im Stockholmer Gerichtsprozess gegen einen Funktionär des iranischen Regimes hat am 4. Mai der letzte Verhandlungstag stattgefunden. Der Angeklagte in diesem Verfahren ist der 61-jährige Iraner Hamid Nouri. Er war im November 2019 bei der Einreise aus dem Iran auf dem Stockholmer Flughafen festgenommen worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Nouri wird beschuldigt, an den Massenhinrichtungen beteiligt gewesen zu sein, denen im Jahre 1988 im Iran tausende politische Gefangene zum Opfer fielen. Die Fakten, die durch den Strafprozess öffentlich bekannt wurden, bestätigen, dass es sich bei dem vom Regime organisierten Massaker, das 1988 in iranischen Gefängnissen begangen wurde, um ein Völkerrechtsverbrechen der schlimmsten Art handelt.

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Vor dem Gerichtsgebäude in Stockholm: Nebenkläger und Zeugen der Anklage im Strafprozess gegen Hamid Nouri

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat am 28. April 2022 beantragt, Hamid Nouri aufgrund der Schwere seiner Schuld zur Höchststrafe, nämlich lebenslange Haft, zu verurteilen. Im Laufe des Gerichtsprozesses sei zweifelsfrei nachgewiesen worden, dass Nouri an der Folterung und Ermordung von hunderten politischen Gefangenen beteiligt war. Der Angeklagte habe sich schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht. Die Urteilsverkündung ist am 14. Juli 2022 vorgesehen.

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Nouri war Helfershelfer des sog. „Todeskomitees“, das 1988 im Gohardasht-Gefängnis nahe Teheran über die Massenhinrichtungen entschied. Er agierte insbesondere als Stellvertreter des damaligen Chefanklägers in dem Gefängnis, Mohammad Moghisseh, und war verantwortlich für brutale Verhöre, Folterungen und die Selektion der Gefangenen für die Hinrichtungen.

Der damalige Chefankläger Mohammad Moghisseh ist bis heute im iranischen Justizapparat als Richter für Prozesse gegen politische Gefangene und Menschenrechtler zuständig. Der als „Todesrichter“ berüchtigte Moghisseh ist einer der Funktionäre des Teheraner Regimes, gegen die die Europäische Union Einreiseverbote und Vermögenssperren verhängt hat, weil ihnen seit Jahren andauernde schwere Verstöße gegen die Menschenrechte nachgewiesen wurden.

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Der Gerichtsprozess wurde von schwedischen, exiliranischen und internationalen Medien mit großem Interesse verfolgt. Im Bild beantworten Anwälte der Nebenkläger Fragen von Journalisten.

Das Gerichtsverfahren in Stockholm, das am 10. August 2021 begann, gilt als ein historischer Prozess: Es war das erste Mal, dass sich ein Funktionär des Teheraner Regimes wegen der Massentötungen von politischen Gefangenen vor Gericht verantworten musste. Mit über 90 Verhandlungstagen ist dieses Gerichtsverfahren einer der umfassendsten schwedischen Strafprozesse. Fast 70 Nebenkläger und Zeugen, darunter auch viele ehemalige Häftlinge des Gohardasht-Gefängnisses, sowie zahlreiche Menschenrechtsexperten haben in diesem Prozess ausgesagt.

Weltrechtsprinzip: Straflosigkeit der Täter von Völkerrechtsverbrechen beenden!

Die schwedische Justiz begründet ihre Zuständigkeit in diesem Verfahren mit dem Weltrechtsprinzip. Die massenweisen, systematischen Tötungen von tausenden politischen Gefangenen im Iran, besonders das Massaker des Jahres 1988, sind Völkerrechtsverbrechen. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips können Völkerrechtsverbrechen auf der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, in welchem Land die Taten begangen wurden. Das Weltrechtsprinzip gilt bei Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Diese Straftaten verjähren nicht.

Internationale Kampagne für Gerechtigkeit: Teheraner Regime wegen Völkerrechtsverbrechen zur Verantwortung ziehen!

Das Weltrechtsprinzip ist ein wirksames Instrument, um die Täter von Völkerrechtsverbrechen zu bestrafen. Im Iran begeht das Regime seit Jahrzehnten schwere Völkerrechtsverbrechen. Dazu gehören die Massenhinrichtungen und Ermordungen von tausenden politischen Gefangenen und Regimegegnern, die in den 1980er Jahren begannen und bis heute andauern.

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An der Kampagne wirken zahlreiche im Exil lebende Familienangehörige von hingerichteten politischen Gefangenen mit. Sie fordern Gerechtigkeit für ihre getöteten Verwandten.

Die internationale „Kampagne für Gerechtigkeit“ setzt sich dafür ein, dass die Weltgemeinschaft die früheren und aktuellen Völkerrechtsverbrechen des iranischen Regimes aufklärt und die Täter strafrechtlich zur Verantwortung zieht. Nur wenn die bisherige Straflosigkeit ein Ende hat, können die aktuellen schweren Menschenrechtsverletzungen und Hinrichtungen im Iran gestoppt werden.

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Unter Mitwirkung von namhaften Völkerrechtsexperten arbeitet die Kampagne dafür, dass andere Länder und die UNO dem schwedischen Beispiel folgen und Strafverfahren gegen die Funktionäre des Teheraner Regimes, die Völkerrechtsverbrechen begangen haben, einleiten. Die Massenhinrichtungen von politischen Gefangenen im Iran sollten umgehend Gegenstand internationaler Ermittlungen werden.

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Völkerrechtsexperten fordern internationale Ermittlungen gegen den Regime-Präsidenten Raisi

Zahlreiche geprüfte Dokumente belegen, dass der aktuelle Präsident des Teheraner Regimes, Ebrahim Raisi, seit Jahrzehnten eine aktive Rolle bei den Völkerrechtsverbrechen im Iran spielt. Neben seiner Beteiligung am Massaker von 1988 trägt er auch Mitverantwortung für das Massaker an 1500 friedlichen Demonstranten im November 2019 und für Hinrichtungen von Minderjährigen. Völkerrechtsexperten fordern daher die Einleitung internationaler strafrechtlicher Ermittlungen gegen Raisi.

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Auch in Berlin haben Exil-Iraner und Menschenrechtler die internationale Gemeinschaft aufgerufen, den Präsidenten des Teheraner Regimes, Ebrahim Raisi, wegen seiner Beteiligung an Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen.

Amnesty International hat bereits am 19. Juni 2021 strafrechtliche Ermittlungen gegen Raisi wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord, Verschwindenlassen und Folter verlangt. Agnès Callamard, die Generalsekretärin von Amnesty International und ehemalige UNO-Sonderberichterstatterin für außergerichtliche Hinrichtungen, erklärte dazu: „Wir fordern weiterhin, dass gegen Ebrahim Raisi wegen seiner Beteiligung an vergangenen und laufenden Verbrechen nach dem Völkerrecht ermittelt wird, auch von Staaten, die das Weltrechtsprinzip anwenden.“

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Ende Januar 2022 hat es einen viel beachteten internationalen Aufruf an die Hohe Menschenrechtskommissarin und den Menschenrechtsrat der UNO gegeben, Ermittlungen zu dem Massaker von 1988 und insbesondere zur Beteiligung des Regime-Präsidenten Raisi an diesem Völkerrechtsverbrechen in die Wege zu leiten.

Mehr als 460 prominente Persönlichkeiten, darunter hoch angesehene Völkerrechtler, Juristen, Nobelpreisträger und ehemalige politische Verantwortungsträger, haben diesen Aufruf unterstützt. Zu den Unterzeichnern gehören ehemalige Außenminister von Australien, Belgien, Kanada, Italien, dem Kosovo und Polen sowie der ehemalige Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs, Sang-Hyun Song, und der ehemalige US-Botschafter für globale Strafjustiz, Stephen Rapp.

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Hintergrund:

Iran im Jahre 1988: Massaker an politischen Gefangenen mit tausenden Opfern

Bei den Massenhinrichtungen von 1988 handelt es sich um ein organisiertes staatliches Massaker, das im Spätsommer jenes Jahres auf Befehl des damaligen Regime-Führers Khomeini an politischen Gefangenen im ganzen Iran verübt wurde. Schätzungen zufolge fielen diesem Massaker bis zu 30000 Gefangene zum Opfer. Sie wurden gezielt ermordet, um jeden Widerstand gegen die Diktatur auszulöschen. Die Hingerichteten wurden von ihren Henkern in namenlosen Massengräbern verscharrt. Familienangehörige wurden eingeschüchtert und bedroht, damit keine Informationen über das Massaker an die Außenwelt gelangen.

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Über die Hinrichtungen entschieden sogenannte „Todeskomitees“, die die Gefangenen in Prozessen, die nur wenige Minuten dauerten, gruppenweise zum Tode verurteilten. Das Todeskomitee, das über die Exekutionen in den Gefängnissen im Großraum Teheran entschied, hatte vier leitende Mitglieder. Einer von ihnen war der seit August 2021 amtierende Regime-Präsident Ebrahim Raisi. Allein in den Gefängnissen Evin und Gohardasht, für die Raisi zuständig war, wurden tausende Hinrichtungen vollstreckt.

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Die meisten der Hinrichtungsopfer waren schon jahrelang unter unmenschlichen Bedingungen in Haft gewesen und verbüßten gegen sie verhängte Freiheitsstrafen. Auch zahlreiche ehemalige politische Gefangene wurden in dieser Zeit erneut in Haft genommen und „verschwanden“ dann spurlos. Unter den Opfern waren viele Frauen und Männer, die wegen Verteilen von Flugblättern, Teilnahme an Demonstrationen oder der finanziellen Unterstützung der Familien von politischen Gefangenen inhaftiert waren.

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